Flüchtlingsheim bleibt trotz des Bebauungsplans Rottkampweg an Ort und Stelle

EGESTORF (ta).

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause wie berichtet über den Geltungsbereich des Bebauungsplans 212 „Rottkampweg“ entschieden. Für Irritationen in diesem Zusammenhang hatte in der Vergangenheit auch die Lage des Flüchtlingsheimes gesorgt. Bürgermeister Marc Lahmann stellte jetzt auf Nachfrage klar, es handele sich um ein allgemeines Wohnbaugebiet und der Bestand der Unterkunft sei von dem Ratsbeschluss in keinster Weise betroffen. Vielmehr werde das Heim solange als Unterkunft für Asylbewerber genutzt, wie dies nötig sei. Danach könne die Immobilie auch zur Wohnungsvermietung genutzt werden, schlug Lahmann vor. Die angrenzenden Flächen am Rottkampweg stünden aber für eine Neubebauung zur Verfügung. Eigentümerin des Flüchtlingsheims ist die Region Hannover, betrieben wird die Einrichtung von der Stadt Barsinghausen.

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