Forstamt: Immer dreistere Nutzung illegaler Mountainbike-Trails

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

DEISTER (red). Immer mehr Mountainbiker zieht es an die Hänge des Deisters – längst nicht alle halten sich hierbei an die ausgewiesenen, legalen Downhill-Trails am Nienstedter Pass. Immer mehr illegale Trails werden angelegt und von immer mehr Mountainbikern genutzt, wie die Niedersächsischen Landesforsten feststellen. Bau und Nutzung dieser Trails verstoßen nicht nur gegen geltendes Recht, sie beeinträchtigen auch andere Waldfunktionen wie die ruhige Erholung oder Naturschutzziele. Schon seit langer Zeit ist der Deister als vor den Toren Hannovers gelegene Erhöhung Anziehungspunkt für Mountainbiker, die aus dem gesamten nordwestlichen Niedersachsen und darüber hinaus anreisen. 2014 wurde im Wald der Niedersächsischen Landesforsten zusammen mit der Region Hannover und den sogenannten „Deisterfreunden“ – einem zu diesem Zweck gegründeten Radsportverein – zwei legale Mountainbike Strecken angelegt, die sich bei den Mounainbiker großer Beliebtheit erfreuen. Diese Trails dienten damals als Testballon für ein zukünftig größeres Angebot legaler Trails. „Wir haben versucht mit den legalen Mountainbike-Trails ein Ventil für die Bedürfnisse der Mountainbiker zu finden. Sollte dadurch die Entstehung neuer illegaler Trails zurückgehen, wären wir bereit – gerne in Kooperation mit den Deisterfreunden und der Region Hannover – weitere legale Strecken anzulegen. Die momentane Situation zeigt allerdings das Gegenteil“, erklärt Christian Boele-Keimer, Leiter des Forstamtes Saupark.

Die Revierförster der Landesforsten im Deister stellen regelmäßig neue, illegal errichtete Trails fest. Rückbauten der Trails und Verbotsschilder sind der leider meist vergebliche Versuch, diese illegale Nutzung des Waldes zu vermeiden. Axel Gerlach ist Revierleiter des Waldes zwischen dem Nienstedter Pass und Springe: „Selbst in Internetforen werden die illegalen Trails mit Namen ausgewiesen und über GPS Koordinaten verortet. Biker von außerhalb kommen also in den Deister zu diesen Trails und wissen nicht einmal, dass diese Trails illegal sind. Die nun aufgestellten Schilder an den uns bekannten illegalen Trails sollen nun darauf hinweisen, dass das Befahren verboten ist.“

Ein großer Teil des Deisters ist Naturschutzgebiet, in dem das Wegegebot das Verlassen der Wege verbietet. „Das niedersächsische Landeswaldgesetz regelt das Befahren des Waldes ganz genau. Nur auf tatsächlich öffentlichen Wegen ist das Fahren mit dem Fahrrad erlaubt, nicht aber auf Trampelpfaden oder eigens von den Downhillfahrern angelegten Strecken“, erklärt Dirk Meyer, Förster der Niedersächsischen Landesforsten. Dass Unwissenheit vor der Strafe nicht schützt, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg. Ein 58-jähriger Mountainbiker fuhr abseits der öffentlichen Wege, argumentierte damit, dass er davon ausginge den Weg nutzen zu dürfen. Das OLG wies dies allerdings zurück und verhängte ein Bußgeld von 150 Euro. Anders verhält es sich mit dem Errichten von Sprüngen und dem Fällen von störenden Bäumen. Hier handelt es sich um Sachbeschädigung und somit um eine Straftat.

Fotos: Niedersächsische Landesforsten / ta