Zur Fortschreibung wird die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung Stufe 4 beteiligt
BARSINGHAUSEN (red). Die Städte und Gemeinden sind gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung und zur Fortschreibung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Flughäfen verpflichtet, soweit dafür die jeweiligen Auslösewerte, auch nur für einzelne Streckenabschnitte erreicht werden. Das Ziel ist es, die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet zu ermitteln und auszuwerten sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz zu prüfen. Im Stadtgebiet (Geltungsbereich des Lärmaktionsplans) sind die B 65, die L 392 (Streckenabschnitt der Rehrbrinkstraße) sowie, auf einem kurzen Stück, die A 2 westlich von Bantorf von dieser Fortschreibung betroffen.
Die Öffentlichkeit kann ab heute in der Zeit vom 12. Juni bis zum 30. Juni am Lärmaktionsplan mitwirken und sich informieren. Während der Dauer der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Barsinghausen abgegeben werden. Die Lärmkarten liegen im Rathaus I (Eingangsbereich) zur Einsicht öffentlich aus und können dort zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung (Terminvereinbarung unter 05105 / 774 – 2238) eingesehen werden. Die Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite der Stadt unter www.barsinghausen.de/wirtschaft-bauen/bauen/stadtplanung/umweltinformationen/laermschutz/ zur Verfügung.
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