Führt der Verwaltungsvorstand eine unbegründete Kampagne gegen die Geschäftsführung der Stadtwerke?

Bislang unbekannte Informationen zeigen, dass es neben dem Streit um die Modalitäten zum Neubau des Wasserwerks noch einen ganz anderen „Kriegsschauplatz“ gibt

BARSINGHAUSEN (ta). Schon im vergangenen Jahr ließen erste Informationen aus nicht-öffentlichen Sitzungen aufhorchen. Mündliche Berichte verschiedener Quellen ließen darauf schließen, dass Bürgermeister Marc Lahmann ein Problem damit haben könnte, dass angestelltes Personal in einer kommunalen Gesellschaft, sprich den Stadtwerken, eventuell ein höheres Gehalt verdienen könnte als er selber. Gleichzeitig wurde auch schon damals heftig um die Zukunft des Wasserwerks, das künftige technische Wasseraufbereitungsverfahren und den möglichen, von Bürgermeister Lahmann ins Spiel gebrachten Verkauf von Trinkwasser diskutiert. Auf Nachfrage erklärte Lahmann am Freitag, zwischen den beiden Diskussionen gäbe es keine Verbindung. Das sehen andere Vertreter aus den politischen Lagern allerdings ganz anders. Danach werde die Geschäftsleitung der Stadtwerke von der Verwaltungsspitze bewusst unter Druck gesetzt, auch von „Wadenbeißer-Methoden“ des Bürgermeisters ist die Rede. Wie aus Stellungnahmen des Aufsichtsrates der Stadtwerke zu den Sitzungen des Finanzausschusses am 27. August diesen Jahres und des Verwaltungsausschusses am kommenden Dienstag, 17. September, hervorgeht, stellt der Aufsichtsrat der Stadtwerke fest, dass der Verwaltungsvorstand zielgerichtet und auf Kosten der Stadt die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer der Stadtwerke verfolge. Die Darstellung der Verwaltung sei undifferenziert und tendenziös und die besagten Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer der Stadtwerke entbehrten jeglicher Grundlage. An der Integrität und dem ordnungsgemäßen Handeln der Geschäftsführung der Stadtwerke habe es seitens des Aufsichtsrates der Stadtwerke zu keinem Zeitpunkt einen Zweifel gegeben. Zudem hatte der Aufsichtsrat als zuständiges Gremium am 8. Juli diesen Jahres den Beschluss gefasst, dass die seit 2011 dem Geschäftsführer der Stadtwerke gezahlten Vergütungen für Rufbereitschaften ausdrücklich genehmigt würden. Bereits 2017 sei geklärt worden, dass die Sicherstellung der übergeordneten Rufbereitschaften in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung falle. Da im Aufsichtsrat der Stadtwerke Ende 2018 der Vorwurf des strafbaren Handelns in Bezug auf die Vergütung der Rufbereitschaften erhoben worden sei, habe sich der Aufsichtsrat von einer Anwältin aus Hannover beraten lassen. Schon am 4. Februar 2019 ist die Anwältin zu dem Ergebnis gelangt, dass der erhobene Vorwurf der Strafbarkeit unbegründet sei und dass keine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Geschäftsführer bestünden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke kritisiert die Stadtverwaltung dafür, dass diese Rechtsauffassung in der Beschlussvorlage für den Finanzausschuss völlig unberücksichtigt gelassen worden sei. Weiter führt der Aufsichtsrat aus, die Berechnungen der Verwaltung seien auch deshalb fehlerhaft, weil der Geschäftsführer der Stadtwerke seit eineinhalb Jahren keine Rufbereitschaft mehr durchgeführt habe und folglich dafür auch nicht bezahlt worden sei. Der Verfasser der Beschlussvorlage unternehme somit den „völlig unseriösen“ Versuch, den Vorwurf der unrechtmäßigen Bereicherung zu erhärten. Bürgermeister Lahmann teilt hierzu gegenüber Deister Echo mit, er dürfe sich nicht zu Unterlagen aus nicht-öffentlichen Sitzungen äußern. Eine Verbindung zu den Diskussionen rund um den Neubau des Wasserwerks sei absurd, ihm gehe es lediglich darum, für möglichst günstige Wasserpreise für die Bürger und die Sicherstellung, dass aufbereitetes Wasser auch in die Südaue eingeleitet werden dürfe, zu sorgen. Aus den bisher unveröffentlichten Informationen geht allerdings deutlich hervor, dass die Verwaltung einen erheblichen Aufwand (Gutachten, Rechtsanwalt) betrieben hat, um gegen die Höhe der Bezüge des Geschäftsführer der Stadtwerke vorzugehen. Wie allerdings eine Stadtverwaltung in einer von ihr geschaffenen Atmosphäre des Misstrauens im Verbund mit der Geschäftsführung der Stadtwerke einen derart wichtigen Neubau, wie den des Wasserwerks, vorantreiben will, erschließt sich dem Außenstehenden nicht. Nicht beantwortet hat die Verwaltungsspitze um Bürgermeister Lahmann auch die Frage, welche Summen die Verwaltung für Rechtsanwalt und Gutachten ausgegeben hat. Am kommenden Donnerstag, 19 Uhr, entscheidet der Stadtrat über den Neubau des Wasserwerks, das anvisierte technische Verfahren und die Kosten für das Bauprojekt.