Geänderte Maskenpflicht gilt auch für den Barsinghäuser Wochenmarkt

BARSINGHAUSEN (ta).

Mit der Verschärfung der niedersächsischen Corona-Verordnung darf der Wochenmarkt in Barsinghausen von den Besuchern und Einkäufern ab sofort nur noch mit einer OP- oder einer FFP2-Schutzmaske betreten werden. Dazu informierte jetzt Marktleiter Hans Kilp. Vonseiten der Markthändler seien nur Stände und Verkaufswagen mit Lebensmitteln zugelassen. Sonstige Angebote, wie der Verkauf von Kleidung, sei momentan nicht möglich. Die Einschränkungen hätten zur Folge, dass sich die Anzahl der Stände auf dem Wochenmarkt um die Hälfte halbiert habe, so Kilp.

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