Gehweg an Holtenser Ortsdurchfahrt wird im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms saniert

HOLTENSEN (red).

Ab November beginnt die Umsetzung der nächsten Dorferneuerungsmaßnahme im Ortsteil Holtensen. Das Dorferneuerungsprogramm wird durch das Land Niedersachen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Höhe von 73 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Die Planung der Baumaßnahme wurde in Arbeitskreissitzungen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt besprochen. Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt, den Gehweg der Von-Holthusen-Straße auf einer Länge von circa 450Metern vollständig zu erneuern. In diesem Zusammenhang wird auch die Gosse der Fahrbahn erneuert. Der Gehweg wird mit einem mehrfarbigen Betonsteinpflaster hergestellt. Des Weiteren wird die Ausleuchtung der Gehwege durch die Errichtung zusätzlicher Straßenlampen verbessert. Die Arbeiten werden in der ersten Novemberwoche mit der Erneuerung der Gehwege im 1. Bauabschnitt von der Kreuzung Am Kampe beginnen und werden bis zum östlichen Ortsausgang fortgeführt. Die Ausführung soll bis Mitte Dezember 2020 unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Der Verkehr wird in dieser Zeit über eine Lichtsignalanlage geregelt. Der 2. Bauabschnitt wird nach einem Baustillstand über Weihnachten in der 2. Kalenderwoche 2021fortgeführt und erstreckt sich vom Löschwasserteich Holtensen bis zur Kreuzung Am Kampe. Die Fertigstellung der Baumaßnahmeist für Ende Februar 2021 vorgesehen. Für den Busverkehr wird in der Zeit des 2. Bauabschnittes eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Der Fahrplan wird hierdurch voraussichtlich nicht verändert. Der Fußgängerverkehr wird für die Dauer der Bauzeit gewährleistet aber eingeschränkt sein. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke mit dem Fahrzeug muss aus bautechnischen Gründen zweitweise eingeschränkt werden. Die Anlieger erhalten vor Ausführungsbeginn ein Informationsschreiben. Die Arbeiten werden von dem Bauunternehmen Schweerbau GmbH aus Stadthagen ausgeführt. Die Ausführungskosten belaufen sich auf circa 240.000 Euro. Die Eigentümer werden an den Ausbaukosten nicht beteiligt.

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