NIEDERSACHSEN (red).
Die Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder haben sich heute Nachmittag im Rahmen einer digitalen Konferenz über die Ergebnisse der Evaluation der bisherigen Corona-Maßnahmen des Sachverständigenausschusses ausgetauscht und Ihre Anforderungen an die bevorstehende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes formuliert. Den entsprechenden, einstimmig gefassten, GMK-Beschluss finden Sie im Anhang dieser Mitteilung. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt im Anschluss an die Sondersitzung: „Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ausdrücklich für die zeitnahe und intensive Beratung der heute vorgestellten Ergebnisse der Evaluation des Sachverständigenausschusses. Gemeinsam mit den Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung ergibt sich für uns als Gesundheitsministerinnen und -Minister nun ein klares Bild dessen, was wir im Herbst als Instrumentarium im Kampf gegen die Pandemie brauchen. Dabei ist zunächst einmal festzuhalten, dass wir uns heute in einer deutlich besseren Situation befinden als noch vor einem oder gar zwei Jahren: Die große Mehrheit der Bevölkerung ist mehrfach gegen COVID-19 geimpft und damit ausgesprochen zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Dies zeigt sich gerade in der aktuellen Sommerwelle. Sie sorgt aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit der BA.5-Variante zwar für hohe Inzidenzen und viele Infektionen – unser Gesundheitssystem belastet sie aber nur vergleichsweise moderat.“
Dank einer hohen Grundimmunität in der Bevölkerung könne man heute davon ausgehen, dass ein Lockdown, wie ihn die Gesellschaft in den Jahren 2020 und 2021 erlebt hat, zukünftig nicht mehr drohe, so Behrens. Ausgehend von den Szenarien, die der Expertenrat der Bundesregierung für den Herbst und Winter aufzeigt, seien die Gesundheitsministerinnen und -Minister aber der Überzeugung, dass man auch für eine mögliche Verschärfung der Pandemielage gerüstet sein müsse. Ministerin Behrens: „Dafür ist es unabdingbar, dass die Länder ein wirksames Instrumentarium aus angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Verfügung gestellt bekommen. Aus diesem Grund fordern die Länder den Bund auf, mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes dafür zu sorgen, dass wir im Herbst und Winter die nachweislich wirksamen Mittel einer allgemeinen Maskenpflicht und eines Abstandsgebotes in Innenräumen als Basisschutzmaßnahmen anwenden können. Für den Fall, dass sich die Belastung des Gesundheitssystems als schwerwiegender herausstellen sollte, brauchen wir darüber hinaus die Möglichkeit, Zugangsbeschränkungen und Personenobergrenzen anzuordnen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine unmittelbare Überlastung unserer Intensivstationen drohen sollte, müssen im Rahmen eines Worst-Case-Szenarios auch Veranstaltungen ganz abgesagt werden können. Entscheidend ist dabei aus meiner Sicht, dass diese Maßnahmen nur dann angewandt werden, wenn klar definierte Indikatoren zur Messung der Belastung unseres Gesundheitssystems kritische Schwellenwerte überschreiten. Die Definition dieser Indikatoren und Schwellenwerte ist eine zentrale Aufgabe der kommenden Wochen und Monate und muss zwingend Gegenstand der Beratungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene sein.“
Neben diesen Maßnahmen werde es auch weiterhin darum gehen, allen Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Impfschutz zuteilwerden zu lassen, so Behrens. „Die Impfungen bleiben der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie. Die Länder bereiten sich mit den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den Impfteams und den Apotheken darauf vor, im Herbst erneut sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit zu impfen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die angepassten Impfstoffe von den Herstellern möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden und auch die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur vierten Impfung so schnell wie möglich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anpasst.“ Neben den Maßnahmen für den Herbst spielte auch die Testverordnung des Bundes und die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Rolle bei der heutigen Sondersitzung der GMK. Ministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Ich habe Verständnis für die von den KVen vorgetragenen Probleme mit den Überprüfungen der Abrechnungen. Alle Länder waren sich heute einig, dass bei dieser Auseinandersetzung zwischen Kassenärzten und Bundesgesundheitsministerium aber nicht die Bürgerinnen und Bürger, die sich verantwortungsvoll verhalten und testen wollen, die Leidtragenden sein dürfen. Wir fordern das BMG und die KVen deshalb auf, die Probleme so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen und dafür im Zweifel auch die Testverordnung so zu ändern, dass ein hoher Qualitätsstandard bei den Tests gewahrt bleibt, ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen zu überlasten.“
Foto: Nds. Sozialministerium