Gesunkene Wertstofferlöse und gestiegene Kosten führen zu höherem Gebührenbedarf in der Abfallwirtschaft

REGION/BARSINGHAUSEN (red).

Am gestrigen Donnerstag hat der Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) die Annahme einer neuen Abfall- und Gebührensatzung empfohlen. Wenn sie auch von der Regionsversammlung am 17.12.2019 beschlossen wird, kann die geänderte Satzung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für den neuen Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 ist vorbehaltlich der Zustimmung der Regionsversammlung eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen um rund 16 Millionen Euro auf rund 159 Millionen Euro geplant. Zum 1. Januar 2020 ist somit eine Anpassung der Abfallgebühren um 11,4 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2022 vorgesehen. Grund sind gestiegene Kosten etwa für Personal, für interne Verwaltungsleistungen und Nutzung von Gebäuden als auch höhere Kosten für die thermische Verwertung des Restabfalls. Auch gesunkene Erlöse bei Wertstoffen, etwa bei Papier, Kunststoffen, Holz oder Schrott, spielen bei der Gebührenanpassung eine Rolle. Im Wesentlichen ist die Erhöhung des Gebührenbedarfs auf folgende Positionen zurückzuführen:

  • Geringere Wertstofferlöse 3,7 Mio. €
    (insbesondere geringere Erlöse bei Altpapier von rund 2,5 Mio. €)
  • Erhöhung der Personalkosten in der Abfall- und Wertstoffabfuhr 3,6 Mio. €
    (Tarifsteigerung und Aufstockung der Personalstärke)
  • Erhöhung der Abfallbehandlungskosten 6,9 Mio. €
    2,1 Mio. € Sickerwasser und Grüngut
    1,1 Mio. € Thermische Behandlung des Restabfalls
    2,3 Mio. € höhere Personalkosten (Tarifsteigerung und Wiedereinführung der Dritten Schicht in der MBA)
  • Sonstigen Kosten  1,8 Mio. €
    0,4 Mio. € Abschreibungen
    0,6 Mio. € Kfz-Reparaturen in der Werkstatt
    0,8 Mio. € Verwaltungs- und Gebäudekosten

Außerdem fand In den Jahren 2017 und 2018 eine Verwiegung des Restmülls statt. Dabei wurden die tatsächlichen spezifischen Gewichte des Restmülls in den jeweiligen Behältern ermittelt. Diese Verwiegungen werden regelmäßig durchgeführt. Sie dienen der gerechten Kostenzuordnung. Dabei sind insbesondere bei der 60-Liter-Tonne und beim Restabfallsack deutlich höhere Werte ermittelt worden. Dem tatsächlichen spezifischen Gewicht (Kilo pro Liter) entsprechend wird die Gebühr angepasst. Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die monatliche Gebühr um 2,82 Euro auf 20,08 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Restabfallcontainer mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Restabfallgebühr um 3,03 Euro auf 25,81 Euro. Bei beiden Beispielen wird ein Restmüllvolumen von zehn Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt. Neu in die Abfallsatzung wird die Möglichkeit aufgenommen, das Abfallmindestvolumen von zehn Liter pro Person und Woche ein weiteres Mal zu reduzieren. Zukünftig ist auf Antrag eine Reduzierung auf bis zu fünf Liter pro Person und Woche möglich. Die Absenkung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Menschen sich um einen bewussteren, weniger abfallintensiven Lebensstil bemühen. Wie sich eine Reduzierung des Restabfallvolumens auf fünf Liter pro Person und Woche auswirkt, zeigt folgendes Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 40- statt 80-Liter-Restabfalltonne bei 14-täglicher Leerung reduziert sich die monatliche Gebühr von 20,08 Euro auf 13,27 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Tauschgebühr der Tonne von 24,42 Euro. Vor einem Antrag auf Absenkung des Restabfallvolumens sollte bedacht werden, dass das durchschnittliche Abfallvolumen in der Region Hannover bei rund 20 Litern pro Person und Woche liegt. Pro Grundstück muss jedoch mindestens der kleinste Behälter mit dem geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit die 40-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung. Die Absenkung muss allerdings geprüft werden, um Missbrauch und „Mülltourismus“ auszuschließen. Bei der Reduzierung des Abfallvolumens auf das Mindestvolumen geht es stets darum, dass der Nutzer auch tatsächlich mit diesem reduzierten Volumen auskommt. Die Restmüllabholung im Restabfallsack wird als Option in den Gebieten mit etablierter Sackabfuhr wieder zur Verfügung gestellt. Grundstückseigentümer, bei denen die Restabfallentsorgung durch Abfallsäcke bis zum Inkrafttreten der geänderten Satzung erfolgte, können auf Antrag auf Grundstücken des ehemaligen Landkreises Hannover bei der Restabfallentsorgung mit Abfallsäcken verbleiben oder zurückkehren. Der Restabfallsack wird nicht mehr ersatzweise zur Verfügung gestellt, sondern stellt eine eigenständige Entsorgungsmöglichkeit dar. Zur Verbesserung der Serviceleistung und des Angebotes wird aha zukünftig auch einen Zusatzsack, auch Partysack genannt, mit einem Volumen von 40 Litern auf den Wertstoffhöfen anbieten.

Foto: aha