Gewerbegebiet am Calenberger Kreisel: NABU kritisiert Erweiterung als überdimensioniert und fantasielos

BARSINGHAUSEN (red).

Elke Steinhoff und Olaf von Drachenfels vom NABU Barsinghausen teilen mit: „Das zuletzt bebaute Gewerbegebiet in Barsinghausen am Calenberger Kreisel stellt ein erschreckend negatives Beispiel dafür da, wie es nicht sein sollte: überbreite Straßen, überdimensioniert versiegelte Park- und Abstellflächen, fehlende Bäume, Hecken oder Sträucher in der Fläche. Ein derart phantasielos geplantes und ausgeführtes Gewerbegebiet ohne Grünstrukturen und Fotovoltaik darf sich nicht mehr wiederholen, es passt nicht in die Zeit von Klimawandel, Artensterben und Wassermangel. Der neue Ergänzungsplan zur Erweiterung der Fläche Richtung Osten bis zum Bullerbach-Grüngürtel hat immerhin einige der Punkte berücksichtigt, die dem NABU wichtig sind: ein breiter Schutzstreifen zum östlich gelegenen Gehölzzstreifen, mehr Bäume auf die Grünflächen innerhalb des Gebietes, Fotovoltaik. Trotzdem kritisieren wir grundsätzlich die Ausdehnung von Gewerbeflächen am Ortsrand und wünschen eher Lückenfüllung in vorhandenen Gewerbegebieten, damit sich dort Handwerksbetriebe ortsnah ansiedeln oder erweitern können. Das Argument Arbeitsplatzbeschaffung ist mittlerweile überholt: bekanntlich lesen wir täglich von den Problemen in nahezu allen Verwaltungen und Betrieben, frei werdende Stellen wieder zu besetzen. Es gäbe nur Verlagerungseffekte zu Lasten anderer Arbeitsstätten. Klima- und Bodenschutz sollte daher – auch im Hinblick auf übergeordnete Politikziele – unbedingt Vorrang haben! Eine andere Entscheidung würden wir als abwägungsfehlerhaft bezeichnen. Zusätzlich verdeutlichen die Versorgungsprobleme durch den Ukraine-Krieg, dass fruchtbare Böden, wie hier bei uns dem Ackerbau zur Lebensmittelproduktion dienen müssen, durchsetzt von Schutzstreifen für die Biodiversität.

Die Gewerbegebietserweiterung hätte folgende Nachteile:

–   erneuter irreversibler Verlust fruchtbarer Böden.
–   Beschleunigung des Klimawandels durch Zerstörung gewachsenen Bodens und energieaufwändige Gebäude.
–   Einengung der Freiflächen entlang des für den Naturschutz sehr wertvollen Grünzugs am Bullerbach. Dieser wird im Umweltbericht stark unterbewertet. Eine Brutvogelerfassung ist für die Bewertung keinesfalls ausreichend.
–   Das erweiterte Gewerbegebiet würde u.a. durch die Beleuchtung der Insektenfauna das Biotops schädigen. Dazu fehlen im Umweltbericht jegliche Ausführungen.
–   Hinzu kommt das große Problem der Vermüllung, das bereits beim bisherigen Gewerbegebiet erheblich ist und trotz der Appelle des NABUs bei den Verursachern kaum auf Resonanz stieß, die Verwehung von Plastikmüll schädigt die Umgebung weiträumig und massiv.

Der Bullerbach ist auf der gesamten Länge als geschützter Biotop gemäß § 30 BNatSchG einzustufen
, nach Süden bis zur Straße. Das steinige, strukturreiche Bachbett und der Bach sind von einem naturnahen Gehölzsaum umgeben, u. a. mit uralten Eschen, Weiden und artenreicher Bodenvegetation. Eine Umgestaltung kommt aus naturschutzfachlicher Sicht nicht in Betracht. Es genügt, dem Bach den Raum für weitere Eigenentwicklung zu überlassen. Aus diesem Grund lehnen wir die Anlage eines befestigten Unterhaltungsweges strikt ab. Der derzeitige unbefestigte Weg kann z. B. Bedeutung als Habitat für im Boden nistende Wildbienen wertvoll sein, da die Weidenbestände am Westrand ein hervorragendes Nahrungsangebot für diese geschützten Arten bieten. Auch das wurde nicht untersucht.“

Foto: ta