Gleisbauarbeiten: Bahnübergang in Winninghausen wird für acht Tage gesperrt

Der Straßenverkehr wird im Zeitraum vom 4. bis 12. Juni umgeleitet

WINNINGHAUSEN (red). Aufgrund der Erneuerung von Bahngleisen wird der Bahnübergang vom 4. bis 12. Juni gesperrt. Der Verkehr wird umgeleitet. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs: 

1. Die Absicherung der Arbeitsstelle erfolgt durch Anwendung von Regel-plänen B I/17 incl. Aufstellen von Absperrschranken, 5 roten Warnleuchten und dem VZ 250.
2. Folgende Plantafeln mit der Aufschrift: (Bahnübergang Winninghausen gesperrt U- Folgen) finden Anwendung: Barsinghausen: Poststraße/ Rehrbrinkstraße, B 65/ Rehrbrinkstraße, B 65/L391, Hohenbostel vor und nach der Abfahrt Winninghausen (Heerstraße)
3. Die Aufstellung der Vollsperrung für den o.a. Zeitraum erfolgt nach dem eingereichten Verkehrszeichenplan, welcher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung ist. Die Umleitungen sind hiermit ebenfalls verkehrsbehördlich angeordnet.
4. Die Maßnahmen sind mit Regiobus und Daubus abzustimmen. Änderungen an den Umleitungen werden über den Antragssteller zu jeder Zeit bekanntgegeben.
5. Unmittelbar betroffene Anwohner und Gewerbetreibende sind über den Eingriff vor Beginn der Bauarbeiten zu informieren.
6. Allen Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften muss das Passieren der Baustelle zu jeder Zeit möglich sein. Dieses ist zu gewährleisten.

7. Beschädigungen auf und an öffentlichen Verkehrsflächen sind vom Verursacher sach- und fachgerecht wiederherzustellen.

– Bei der Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle, bei Beschränkungen und bei der Regelung des Verkehrs, bei der Kennzeichnung der gesperrten Straßen und der Umleitung und bei der Errichtung und Bedienung von Lichtzeichenanlagen sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu beachten.
– Die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Barsinghausen behält sich vor, zusätzliche Auflagen zu erteilen. Zudem sind jederzeit zusätzliche Anordnungen durch die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Barsinghausen und der Polizei möglich. Anweisungen der Polizei sind in jedem Fall Folge zu leisten, auch wenn sie dieser Anordnung entgegenstehen.
– Der Beginn der Baustelleneinrichtung, das Ende der Baumaßnahme sowie Terminverschiebungen und Änderungen der geplanten Verkehrsführung sind dem zuständigem Polizeikommissariat in Barsinghausen und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Barsinghausen vorher mitzuteilen.

Foto: Verkehrstechnik Klein