„Greening-Vorschriften“: Landwirte setzen auf Zwischenfruchtanbau und Brachflächen

REGION/LAND/BUND (LPD).

a1.Niedersachsens Landwirte bevorzugen bei den sogenannten Greening-Vorschriften eindeutig den Zwischenfruchtanbau und Brachflächen. Nach Umfragen des Landvolkes Niedersachsen entfällt auf diese beiden Varianten in unterschiedlicher Ausprägung der weitaus größte Teil aller Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen der EU-Greeningverpflichtung. Insgesamt haben die Landwirte in Niedersachsen aktuell auf 116.000 ha ökologischen Zielen den Vorrang gegeben, das entspricht gut sechs Prozent der Ackerfläche. Hier wurden Wichtungsfaktoren der EU berücksichtigt, so dass es sich um die Nettofläche handelt. Auf zwei Drittel dieser Flächen entschieden sich die Praktiker für den Zwischenfruchtanbau. Er ist in Niedersachsen gut in die Fruchtfolge zu integrieren und einigermaßen anbausicher. Zudem schützen Zwischenfrüchte im Winter Böden vor Erosion und verhindern die Auswaschung von Nährstoffen. Der Anbau von Wärme liebenden eiweißhaltigen Pflanzen wie Leguminosen dagegen wird im klimatisch begünstigten Süden und Osten Deutschlands bevorzugt. Der witterungsbedingt schwierige Sommer 2016 bekommt Ackerbohnen und Erbsen im Norden nicht sonderlich gut. Brachflächen und Randstreifen schließlich bringen es gemeinsam auf 30.000 ha und stellen damit jede vierte ökologische Vorrangfläche. Hier wünschen sich die Landwirte etwas weniger strenge Vorschriften und hoffen auf den Bewertungsbericht der EU-Kommission im kommenden Frühjahr. Sie will aus den bisherigen Erfahrungen Konsequenzen ziehen und die Vorschriften praxisgerechter und weniger bürokratisch gestalten.
Mit den sogenannten Greening-Vorschriften wollte die EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik im Zuge der jüngsten Reform ökologischer ausrichten, sie kamen erstmals im vergangenen Jahr zur Anwendung. Deutschland hat dazu einen Katalog von 17 verschiedenen Maßnahmen angeboten. Ökoanbauer sind aufgrund ihrer besonderen Produktionsausrichtung von der Greeningverpflichtung ausgenommen, auch Kleinerzeuger sind befreit. Alle anderen dagegen haben das angebotene Instrumentarium genutzt und sich für die gewünschten ökologischen Vorrangflächen engagiert. Allerdings gibt es einige zu starre Vorschriften, z.B. bei den Aussaatzeiten, die eine noch breitere Akzeptanz erschweren. Leider stellen auch einige Anbieter alter Blühstreifenprogramme fest, dass ihre freiwilligen Angebote unter der verpflichtenden Vorgabe der EU-Programme leiden.

Foto: Landvolk