Großes Ärgernis: Parkbuchten vor den Geschäften in Großgoltern werden durch Dauerparker blockiert

Anwohner und Geschäftsleute sind alarmiert / Stadt will mittels Beschilderung das zeitlich begrenzte Parken behördlich anordnen

GROßGOLTERN (ta/red). Seitdem die Hauptstraße in Großgoltern mit einem beidseitigen Fahrradschutzstreifen ausgestattet wurde, ist das Parken auf der westlichen Straßenseite nicht mehr erlaubt. Nun drängt sich das Aufkommen der parkenden Fahrzeuge in die vorhandenen Parkbuchten direkt vor mehreren ansässigen Geschäften auf der Ostseite der Hauptstraße. Seit mehreren Wochen haben sich in den Buchten allerdings Dauerparker breit gemacht. Wie der Redaktion geschildert wurde, handelt es sich dabei insbesondere um zwei Auflieger und einen Anhänger, die dort quasi nonstop abgestellt wurden. Bei Anwohnern und den Geschäftsleuten schrillen wegen der Situation die Alarmglocken. Die Ladenbesitzer befürchten Einbußen, weil die Kunden wegen der zugestellten Parkflächen nicht mehr ortsnah parken können. Auf Nachfrage von Deister Echo teilt Eric Möhle vom städtischen Ordnungsamt mit: „Derzeit stellt sich die Lage so dar, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Hauptstraße in Großgoltern an den Parkstreifen ohne Weiteres halten dürfen. Mangels anders lautender Beschilderung ist das Abstellen von Anhängern auf dort wie auf allen anderen öffentlichen Parkflächen für die Dauer von bis zu zwei Wochen erlaubt. Dieses langfristige Abstellen führt an der Hauptstraße in Großgoltern jedoch innerhalb der Anwohnerschaft zu Unmut, wie der Verwaltung bereits seit einiger Zeit aufgrund von Anrufen von Anliegerinnen und Anliegern bekannt ist. Aufgrund dessen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Situation mit der Polizei erörtert. Als Ergebnis dieser Gespräche hat die Verwaltung entschieden, auf den Parkstreifen in Großgoltern ein zeitlich begrenztes Parken anzuordnen. Die notwendige verkehrsbehördliche Anordnung ist auch bereits erlassen worden. Darin ist vorgesehen, dass in dem betreffenden Bereich fortan nur noch werktags für zwei Stunden von 8 bis 18 Uhr geparkt werden darf. Die notwendigen Schilder sind bereits bestellt worden. Allerdings kommt es wie in vielen Bereichen der Beschaffung zu längeren Lieferzeiten. Bei der Schilderbeschaffung können diese bis zu fünf Wochen betragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Beschilderung voraussichtlich Ende Oktober aufgestellt werden wird. Durch die Beschilderung wird die bereits getroffene verkehrsbehördliche Anordnung auch wirksam“, erklärt Möhle.

Foto: Gerheide Knüttel