Grundsteuererhöhung: Barsinghäuser Verwaltung verschickt neue Bescheide und Info-Blatt

BARSINGHAUSEN (red).

Die Stadtverwaltung verschickt in diesen Tagen mehrere Tausend Schreiben. Empfängerinnen und Empfänger des Bescheides sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Barsinghausen. Anlass dafür ist die vom Rat beschlossene rückwirkende Anhebung der Grundsteuer zum 1. Januar 2023. „Wir werden in den kommenden Tagen die neuen Bescheide und ein entsprechendes Informationsblatt mit allen wesentlichen Veränderungen an alle Eigentümerinnen und Eigentümer verschicken“, sagt Stadtsprecher Benjamin Schrader. In dem Schreiben weist die Stadt aber nicht nur auf die geänderten Hebesätze hin, sondern auch auf die fällige Nachzahlung für die ersten beiden Quartale des Jahres 2023. „Wir wollen so die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Beträge, die in den kommenden Tagen von den Konten der Bürgerinnen und Bürger abgebucht werden, gewährleisten“, betont er. Die Nachzahlungen werden am 15. August von den betreffenden Konten eingezogen oder müssen bis zu diesem Termin an die Stadt überwiesen sein, sofern kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden ist. Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 23. März die Haushaltssatzung beschlossen und damit einhergehend auch die Anhebung der sogenannten Hebesätze für die Grundsteuer von 560 Punkten auf 620 Punkte. Wie Stadtsprecher Benjamin Schrader erklärt, sei die Grundsteuer zuletzt vor rund acht Jahren angehoben worden. Ebenso wie die jetzige Anhebung der Hebesetzung habe die damalige Maßnahme im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung gestanden.

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