Grundsteuerreform: Anfragen sind an das Finanzamt zu richten

Die Stadtverwaltung informiert

BARSINGHAUSEN (red). Das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass Bund und Länder die Grundsteuer reformieren müssen. Die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren sind inzwischen vollzogen. Die Reform wird zwar erst zum 1. Januar 2025 wirksam, trifft aber alle Grundbesitzer erstmals schon in diesem Jahr. Denn alle Grundbesitzer werden in diesem Jahr von den zuständigen Finanzämtern aufgefordert werden, im Zeitraum zwischen dem 1.07.2022 und 31.10.2022 eine zusätzliche Steuererklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Zu diesem Prozedere erreichen die Stadtverwaltung in den letzten Wochen vermehrt Anfragen. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien selbstverständlich gern bereit, soweit wie möglich aufzuklären und Unterstützung anzubieten, so Bürgermeister Henning Schünhof. Der Prozess der Steuererklärungen sei aber nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, sondern des zuständigen Finanzamts. Detailfragen können daher aus dem Rathaus nicht beantwortet werden. Der Bürgermeister weist vielmehr darauf hin, dass auch die Stadtverwaltung aufgefordert sein werde, eigene Steuererklärungen für den städtischen Grundbesitz abzugeben. Anders als bei den meisten privaten Grundbesitzern sei das eine nicht zu unterschätzende Aufgabe bei der Vielzahl an Grundstücken, die die Stadt ihr eigen nennt.

Insofern bittet der Bürgermeister darum, die Rückfragen an das zuständige Finanzamt zu adressieren, da dort viel gezielter weitergeholfen werden könne. Dennoch bietet die Stadt auf ihrer Homepage unter dem Suchbegriff „Grundsteuerreform“ eine eigens dafür eingerichtete Seite an, die auf die aktuellen Informationen vom Land Niedersachsen zur Grundsteuerreform verweist. So können sich die Barsinghäuserinnen und Barsinghäuser das aufwendige Recherchieren in den Weiten des Internets ersparen und finden zentral über die Stadt Barsinghausen die verfügbaren Informationen. Dort stehen auch die relevanten Kontaktinformationen beim Land. Außerdem hat das Land eine sehr einfache, veranschaulichte Darstellung mit denkbaren Fragen bereitgestellt, die dabei helfen soll, für Aufklärung bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen.

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