Hannelore Owens bemängelt die Nichtumsetzung von Kompensationsflächen in der Kirchdorfer Feldmark

Das NABU-Mitglied hat sich mit einer Beschwerde an die Untere Naturschutzbehörde  und an das zuständige Landesamt gewandt

KIRCHDORF (ta). NABU-Mitglied Hannelore Owens stellt mit Blick auf das Flurbereinigungsverfahren fest, dass die Renaturisierung des Mühlbachs zwar als erfolgreich einzustufen sei, es aber andererseits an der Umsetzung der vorgezogenen landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Kirchdorfer Feldmark immer noch hapere. Bei mehreren Begehungen in den letzten zwei Jahren des von der Flurbereinigung betroffenen Gebietes habe man feststellen müssen, dass die Auflagen nicht flächendeckend eingehalten würden. Darüber sei die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover in Kenntnis gesetzt worden. Auch in diesem Jahr sei neben weiteren Verstößen die Unterhaltungspflicht der Saumstreifen nicht eingehalten worden.

IMGP5278So werde der 7,3 Meter breite Saumstreifen entlang des Baches teilweise auf einer Breite von bis zu 1,2 Metern gepflügt und gemäht. Eichenspaltpfähle, die zur Markierung für die von Rebhuhn, Feldlerche oder auch Kiebitz genutzten Grünfläche dienen, seien überwiegend nicht gesetzt worden, so Owens. Die Vegetation sei sehr verdichtet und daher als Bruthabitat ungeeignet. Zudem würde die Mahd nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt. Die Naturschützerin sagt, weil das Mähgut nicht abtransportiert werde, käme es zu Beeinträchtigungen beim Wachstum der eingesäten Pflanzen, so dass es zu einer botanischen und faunistischen Verarmung des Saumstreifens gekommen sei. Vor diesem Hintergrund habe sie der Behörde und dem Landesamt eine gemeinsame Begehung vorgeschlagen.

 

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