Harter Lockdown beginnt ab Mittwoch

Die meisten Geschäfte müssen schließen

BUND/NIEDERSACHSEN (ta). Wie erwartet haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder heute einen harten Lockdown zur Reduzierung der sozialen Kontakte beschlossen. Die Entwicklung der Pandemie mit den hohen Infektionszahlen zwinge zum Handeln. Die Maßnahmen im Überblick.

  • Soziale Kontakte werden weiter reduziert. Eine kleine Ausnahme bilden die Tage vom 24. bis 26. Dezember. Hier sind Treffen im engsten Familienkreis mit maximal fünf Personen zuzüglich Kindern möglich.
  • Geschäfte des Einzelhandels werden größtenteils bis zum 10. Januar geschlossen, Ausnahmen sind Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte für den täglichen Bedarf, zum Beispiel Apotheken.
  • Gottesdienste sind nur mit reduzierten Besucherzahlen, mit Maske und vorherigen Anmeldungen möglich. Gemeindegesang ist verboten.
  • Schulen und Kitas sollen ab dem 16. Dezember schließen, beziehungsweise es soll auf Präsenzunterricht verzichtet werden.
  • In Alten- und Pflegeheimen werden Corona-Tests Pflicht.
  • Der Verkauf von Pyrotechnik (Feuerwerk) wird generell verboten.
  • An- und Versammlungen werden am Silvester- und am Neujahrstag verboten.
  • Weitere finanzielle Hilfen für Geschäfte und die Wirtschaft geplant

Die Maßnahmen gelten vom 16. Dezember bis zum 10. Januar.

Foto: Bundesregierung/Kugler