Haus- & Grundeigentümerverein hilft bei der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung

Ansprechpartnerin in der Marktstraße 32 ist Martina Fittje-Geisler

BARSINGHAUSEN/WERBEARTIKEL (red). Alle Jahre wieder müssen sich die Eigentümer von Wohnungen und auch von Häusern mit der Abrechnung der Betriebskosten gegenüber ihren Mietern auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um ein sehr schwieriges Thema, zu welchem sehr wenige gesetzliche Grundlagen zur Verfügung stehen. Maßgeblich ist die Vereinbarung im Mietvertrag, welche und gegebenenfalls in welchem Maßstab bestimmte Betriebskosten umgelegt werden können. Das Gesetz regelt lediglich, dass die Betriebskostenabrechnung jährlich und zwar innerhalb eines Jahres nach Schluss des Abrechnungszeitraums erstellt werden muss. Bei der Verteilung der Nebenkosten soll darauf geachtet werden, dass neben dem erfassten individuellen Verbrauch auch den unterschiedlichen Ursachen Rechnung getragen wird. Zu den Heizkosten gehören im Übrigen auch die Kosten der Verbrauchserfassung.

Wir von Haus & Grund bieten unseren Mitgliedern einen umfangreichen Informations- und Beratungsservice einschließlich des vergünstigten Einkaufes bei unseren Rabattpartnern. Denjenigen, die die Mitgliedschaft bei Haus & Grund nicht in Anspruch nehmen wollen, eröffnen wir die Möglichkeit, gegen ein angemessenes Entgelt sich von unserem Verein eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu lassen. Vereinsmitgliedern wird die Dienstleistung vergünstigt angeboten. Sollten Sie Bedarf an der Erstellung einer Abrechnung haben, wollen Sie sich bitte zunächst an unsere Ansprechpartnerin, Martina Fittje-Geisler, wenden. Zum Gespräch bringen Sie zweckmäßiger Weise neben dem Mietvertrag alle Rechnungen im Original mit, die sich gegenüber Ihren Mietern umgelegt sehen wollen. Wir benötigen ferner neben der Gesamtfläche auch die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen und die Anzahl der Personen im Haus, sofern die Wasserkosten nicht über eine Wasseruhr in jeder Wohnung abgerechnet werden können. In der Regel ist das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr. Wir können Ihnen die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Schluss des Abrechnungszeitraumes garantieren, sofern uns bis zum 30. September des Folgejahres alle Unterlagen zur Erstellung einer Betriebskostenabrechnung vorliegen. Die Betriebskostenabrechnungen sind so erstellt, dass Sie diese selbstverständlich auch als Vorlage für die Folgejahre verwenden können.

Unsere Geschäftsstelle ist montags, dienstags und donnerstags in der Zeit von 10 bis 12:30 Uhr und zusätzlich dienstags von 15 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte vereinbaren Sie vor Betreten der Geschäftsstelle telefonisch einen Gesprächstermin. Wir bitten bei Betreten der Geschäftsstelle um Beachtung der Corona-Regeln. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Vielleicht können wir Sie sogar als Mitglied gewinnen.

Foto: privat