Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen aufgestockt

BARSINGHAUSEN (red).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt weitere finanzielle Mittel in Höhe von 25 Milliarden Euro für kleine und mittelständische Unternehmen bereit. „Mit diesem Geld soll Firmen geholfen werden, die im Zuge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzausfälle zu verzeichnen hatten und die weiterhin in ihrer Existenz bedroht sind“, beschreibt Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller den potenziellen Empfängerkreis dieser Förderung. Aus seiner Sicht ist die Aufstockung der finanziellen Hilfen ein wichtiger Baustein, um die negativen Folgen der aktuellen Krise so klein wie möglich zu halten. Um Zugang zur Überbrückungshilfe zu erhalten, müssen die Umsatzverluste in den Monaten Mai und Juni 2020 mindestens um 60 Prozent niedriger ausfallen als in den Monaten Mai und Juni des Vorjahres. Antragsberechtigt sind dem Wirtschaftsförderer zufolge kleine und mittelständische Betriebe aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Selbstständige, die in den sogenannten freien Berufen im Haupterwerb tätig sind. „Anspruch auf Förderung haben aber auch gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind“, ergänzt Dr. Thomas Müller. Insbesondere die Tourismusbranche könne die finanziellen Hilfen in Anspruch nehmen, also Reisebüros, Hotels und Gaststätten, führt er weiter aus. Der Zuschuss kann für die Monate Juni bis August 2020, also maximal drei Monate, beantragt werden. Die Höhe, in der durch die Überbrückungshilfe anteilig für entstandene Fixkosten erstattet werden, ist nach der Höhe der nachweisbaren Umsatzeinbrüche gestaffelt. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für die drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können es sogar bis zu 15.000 Euro für diesen Zeitraum sein. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für die drei Monate. „Förderfähige Kosten sind unter anderem Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen“, zählt der Barsinghäuser Wirtschaftsförderer auf. Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen sowie der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten gehören Dr. Thomas Müller ebenfalls dazu. „Doch auch Ausgaben für Elektrizität Wasser, Heizung, Versicherungen, Abonnements und die Kosten für Auszubildende können angesetzt werden.“ Die Antragstellung auf Mittel der Überbrückungshilfe kann laut Dr. Thomas Müller „nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen“. Informationen zu dem Programm gibt es zudem im Internet unter der Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Für zusätzlich Informationen und Fragen zu dem neu aufgelegten Hilfsprogramm wie auch zu den zahlreichen anderen Förderprogrammen steht ferner auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Barsinghausen zur Verfügung.

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