„Ist die Stadt Barsinghausen ein ungestörter Mikrokosmos in Zeiten von Corona?“

Zu der sehr langen Bearbeitungszeit beim Verkauf einer Immobilie hat Lukas B. einen Leserbrief geschrieben

BARSINGHAUSEN (red). „Ich möchte auf einige Missstände bei Prozessen der Stadt Barsinghausen hinweisen. Wie bei einem Immobilienverkauf üblich wurde durch den zuständigen Notar die Vorkaufs-Verzichtserklärung der Stadt Barsinghausen unverzüglich zugestellt. Jedoch wurde diese seit mittlerweile 5,5 Wochen nicht bearbeitet. Es ist unstrittig, dass die Stadt einen gesetzlichen Bearbeitungszeitraum von bis zu zwei Monaten für diesen Prozess nutzen darf, jedoch stellt die Stadt Barsinghausen in diesem Zusammenhang in meinen Augen ein Armutszeugnis da. Auf telefonische Nachfrage bei der Stadt Gehrden wurde mir ein Bearbeitungszeitraum von fünf Werktagen, bei der Stadt Nenndorf sogar nur von 2 Werktagen zugesagt. Da stellt sich mir doch ganz klar die Frage, wo hier die Unterschiede zwischen den Kommunen liegen. Die zuständige Sachbearbeiterin Frau L. ist sowohl per Mail als auch telefonisch schon länger nicht mehr greifbar. Hier könnte man annehmen, dass im Hinblick der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus in allen Kommunen die Erreichbarkeit durch Home-Office eingeschränkt ist. Jedoch kann ich hier sehr lobend wieder die Stadt Nenndorf hervorheben, wo ich durch die sehr freundliche Mitarbeiterin zur zuständigen Kollegin ins Home-Office durchgestellt wurde. Es scheint also im Rahmen des Möglichen zu sein. Davon abgesehen wurde mir vorgestern (23. April) zugesagt, dass Frau L. gestern (24. April) ab 8 Uhr erreichbar sein soll. Nun sind bereits drei Anrufversuche ins leere gelaufen, was mich davon ausgehen lässt, dass das Telefon schlicht und einfach ignoriert wird. In meinen Augen ist das eine klare Verfehlung der Aufgaben einer Beamtin und in solch einer Position eine Fehlbesetzung. Durch das Aufhalten des Prozesses ergeben sich einige Folgen, welche auch für die Stadt Barsinghausen relevant sind. Mit dem Kaufpreis, welcher durch den noch nicht vollständigen Abschluss des Verkaufs noch nicht an den Verkäufer angewiesen wurde, sollen in Barsinghausen ansässige Unternehmen beauftragt werden, verschiedenste Dienstleistungen zu erbringen. Da dies nun nicht möglich ist, bleiben also auch die Steuerzahlungen dieser Unternehmen aus. Dies ist in der aktuellen Situation mit schwindenden Aufträgen bei den Unternehmen in meinen Augen nicht zu vernachlässigen. Eine weitere schwerwiegende Folge ist, dass die Käufer, ihre Immobilie nicht beziehen können und somit neue Bürger der Stadt Barsinghausen, die in Lohn und Brot stehen, daran gehindert werden auch steuerlich in Barsinghausen ansässig zu werden. Zusammenfassend wird nicht nur die Wirtschaft entschieden aufgehalten, sondern auch private Ziele und Vorhaben werden hier deutlich aufgehalten. Wenn dies das Anliegen unseres Bürgermeisters Hr. Lahmann ist, ist es in meinen Augen nur fair, wenn jeder Wähler sich dem bewusst sein darf.“

Lukas B. (der vollständige Name ist der Redaktion bekannt)

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