BARSINGHAUSEN (red).
Am Samstagabend teilte ein Jagdberechtigter mit, dass sich zwei junge Männer unerlaubt auf einem seiner Hochsitze aufhalten würden. Bei der anschließenden Überprüfung konnten beide (18 u 20 Jahre) auf den Hochsitz angetroffen werden. Hier wurde der Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Zudem führte einer der beiden noch eine geringe Menge Marihuana mit sich. Gegen den Besitzer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) eingeleitet. Da das Betreten/Nutzen von Hochsitzen durch Unberechtigte ebenfalls verboten ist, wurden auch hier Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen die beiden wegen des Verstoßes gegen das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) eingeleitet. Aufgrund des geringen Platzangebotes im Hochsitz ergaben sich noch zwei Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die aktuell gültige Corona-VO.