Junktim zwischen Logistikflächenausweisung und Windkraftanlagen-Repowering?

AfB-Ratsfraktion beantragt Aktuelle Stunde 

Ausschluss2

Kerstin Beckmann, Fraktionssprecherin von Aktiv für Barsinghausen

„Hiermit beantrage ich im Namen meiner Fraktion für die Ratssitzung am 5. Juni die Durchführung einer aktuellen Stunde zur Frage: „Gibt es ein Junktim zwischen der Ausweisung von Logistikflächen und dem Repowering von Windkraftanlagen in Groß Munzel?“

Der Rat der Stadt diskutiert derzeit über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 „Gewerbeflächen an der BAB A2 – Groß Munzel“ mit einer geänderten Gebietsabgrenzung. Für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung kann dieses Gebiet große Bedeutung erlangen. Die Haushalte der vergangenen Jahre und nicht zuletzt der Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen haben das Einnahmeproblem der Stadt drastisch aufgezeigt. Gewerbeansiedlungen auf diesem Areal würden sich für die Stadt Barsinghausen nachhaltig positiv auswirken.

Es ist der Endruck entstanden, das die Ausweisung dieses Gebietes unter den Vorbehalt der Ermöglichung des Repowerings der bestehenden Windkraftanlagen gestellt wird.Für die Abwägung des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans wäre dieses rechtlich angreifbar. Weitere zeitliche Verzögerungen bergen darüber hinaus die Gefahr, dass andere priviligierte Vorhaben (z.B. die Errichtung von Mastställen) zu Lasten der Logistigflächen umgesetzt werden. Bei einer erwarteten Verfahrensdauer von rund zwei Jahren ist dies nicht zu unterschätzen.

Die Konstruktion eines Junktims zwischen Logistik und Windkraft könnte der weiteren Entwicklung der Stadt schweren Schaden zufügen und muss aus unserer Sicht daher öffentlich diskutiert werden.“

Kerstin Beckmann