„Kein Schildbürgerstreich“: Stadtverwaltung weist auf Beschilderung für die Verlängerung des Gänsefußweges hin

Das Ordnungsamt der Stadt geht davon aus, dass Autofahrer das Durchfahrverbot für Pkw von der Calenberger Straße absichtlich missachten

BARSINGHAUSEN (red/ta). Auf die Schilderungen von Anwohnern, dass die Verlängerung des Gänsefußweges seit einiger Zeit unzulässigerweise und vermehrt von Autofahrern von der Calenberger Straße kommend genutzt wird, antworten Eric Möhle vom städtischen Ordnungsamt und Benjamin Schrader vom Gremien- und Presseamt der Stadt wie folgt: „Bei dem Beschriebenen handelt es sich nicht um einen etwaigen Schildbürgerstreich der Verwaltung, sondern eher um einen Streich von Autofahrerinnen und Autofahrern. Auf Fahrradstraßen ist der motorisierte Verkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Nur wenn die Strecke durch Verkehrsschilder mit entsprechenden Symbolen freigegeben ist, dürfen Autofahrerinnen und Autofahrern das Stück weiterhin nutzen. Wir haben dementsprechende Schilder von den Kollegen des Baubetriebshofes aufhängen lassen. Die Fahrradstraße ist dadurch in Fahrtrichtung Norden, also zur Calenberger Straße, wieder für den Autoverkehr freigegeben. In die entgegengesetzte Richtung darf der Abschnitt nur mit Mopeds, Fahrrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden. Angesichts dessen ist auch keine zusätzliche Beschilderung notwendig. Wenn Autofahrerinnen und Autofahrer die Fahrradstraße in Richtung Süden, also in Richtung neuer Kita, befahren, dann ist das kein „Schildbürgerstreich“ der Verwaltung. Vielmehr muss aus unserer Sicht davon ausgegangen werden, dass dies in Unkenntnis der Fahrradstraßen-Beschilderung oder mit Absicht geschieht. Um für Klarheit bei den Autofahrerinnen und Autofahrern zu sorgen, haben die Kolleginnen und Kollegen großflächige Banner entworfen und aufstellen lassen. Mithilfe dieser Planen soll sehr prominent auf die geänderte Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden. Da es allerdings immer wieder dazu kommt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer in verkehrter Richtung unterwegs sind, gehen wir von Absicht aus, zumal die Strecke des Gänsefußwegs bereits vor der Ausweisung als Fahrradstraße nur in nördlicher Richtung genutzt werden durfte.“

Foto: ta / Stadt