Keine besondere Höhenbegrenzung für neue Windkraftanlagen

Regionalplanungsausschuss lehnt FDP-Antrag ab

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BARSINGHAUSEN/REGION (red). Ein Antrag der FDP-Fraktion Region Hannover zur Höhenbegrenzung von neuen Windenergieanlagen und für größere Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung wurde in der Sitzung des Regionalplanungsausschusses der Region Hannover am heutigen Donnerstag abgelehnt. Kritisiert wird von der FDP-Fraktion Region Hannover, dass mit der heutigen Empfehlung des Regionalplanungsausschusses der Region Hannover zum Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 deutlich größere Flächen für Windenergie ausgewiesen werden sollen als im ersten Entwurf des RROP in 2015 ursprünglich vorgesehen. „Das bedeutet einerseits einen Verlust an Lebensqualität und andererseits einen dramatischen Eingriff ins Landschaftsbild des Deistervorlandes. Wir bedauern das zutiefst,“ sagt FDP-Regionsabgeordneter Bernhard Klockow. In einem eigenen Antrag hatte die FDP-Fraktion gefordert, dass im RROP 2016 der von der Verwaltung festgelegte Verzicht auf Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen rückgängig gemacht wird, der Abstand zwischen neuen oder repowerten Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf mindestens das 10fache der Nabenhöhe festgeschrieben wird, ein Mindestabstand zwischen Windparks von 5.000 Metern festgelegt wird und die Flächen „Barsinghausen-Gehrden-Wennigsen 01“, „Barsinghausen-Gehrden 01“, „Gehrden 01“, „Hemmingen-Pattensen-Springe 01“, „Pattensen-Springe 01“ und „Wedemark 03“ als Potenzialflächen für die Neuausweisung von Windenergie oder für ein Repowering aus dem RROP 2016 herausgenommen werden. Außer der FDP-Fraktion lehnten in der heutigen Sitzung des Regionalplanungsausschusses alle anderen Fraktionen und stimmberechtigten Mitglieder diesen Antrag ab.