Keine Erlaubnis für Motorroller: Stadthagener handelt sich Strafverfahren ein

STEMMEN (red).

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellten die eingesetzten Polizeibeamten am Samstag, um 09:15 Uhr, auf der Bundesstraße 65 (Höhe Stemmen) ein Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis fest. Der überprüfte Führer (55 ) eines Kleinkraftrades (Motorroller bis 45 Km/h) war nicht Inhaber der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse M. Gegen den aus Stadthagen kommenden Fahrer wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.