Kinderarmut entgegenwirken: Neues Gesetz ermöglicht bessere BuT-Leistungen

REGION (red).

„Deutliche Entlastungen für die Familien dank des neuen Starke-Familien-Gesetzes“: Florian Schmidt (von links), Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistung, Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover, und Thomas Heidorn, Leiter des Fachbereichs Soziales, bei der Vorstellung der Gesetzesänderungen.

Mehr Geld, weniger Bürokratie: Im Sommer 2019 ist die erste Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Neben dem verbesserten Kindergeldzuschlag haben sich auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) deutlich erhöht. Die Region Hannover ist für die Umsetzung des BuT-Pakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden zuständig, rund 46.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben derzeit Anspruch auf BuT-Leistungen. 25,5 Millionen Euro hat die Region im Jahr 2018 für die Leistungen ausgegeben, rund drei Millionen mehr als im Jahr zuvor. Im Jahr 2016 lagen die Ausgaben noch bei 16,7 Millionen Euro. „Wir erwarten, dass die Ausgaben in den kommenden Jahren dank der Verbesserung der BuT-Leistungen sogar noch weiter steigen werden – das ist eine sehr gute Entwicklung! Das BuT mildert Armutsfolgen und schafft bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche“, sagte Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Und das neue Gesetz trägt auch dazu bei, die Eigenverantwortung der Familien zu stärken.“ Ob Nachhilfestunden, Mitgliedschaft im Fußballverein oder Schulausflüge: Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Schule, Ausbildung und in der Freizeit. Mit dem Starke-Familien-Gesetz haben sich die Antrags- und Abrechnungswege weiter vereinfacht. So sind keine gesonderten Anträge mehr nötig, zudem rechnen die zuständigen Stellen, also das Jobcenter oder die Region Hannover, künftig direkt mit den BuT-berechtigten Familien ab. „Es gibt keine Umwege mehr über Dritte, sondern die BuT-Leistungen kommen jetzt ohne Umwege aus einer Hand“, erklärt Dr. Hanke. Das erleichtere den Bewilligungsprozess für alle Beteiligten. Zudem sind die Leistungen in einigen Bereichen deutlich erhöht worden: So ist die Schulstarterpauschale für alle anspruchsberechtigten Familien von 100 auf 150 Euro gestiegen. Außerdem fallen die Eigenanteile der Eltern für die Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung weg. Nachhilfestunden können jetzt auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar bedroht ist. Die Teilhabeleistung, also das Geld für Freizeitaktivitäten, ist von 10 auf 15 Euro pro Monat gestiegen und kann pauschal für ein Jahr abgerechnet werden. Bisher mussten die Familien monatliche Einzelnachweise für Freizeitaktionen oder Hobbies vorlegen, jetzt reicht ein Nachweis für die Auszahlung der Jahrespauschale. „Das sind alles spürbare Entlastungen für die betroffenen Eltern. Wir haben uns als Region schon lange dafür eingesetzt, dass die Leistungen höher und vor allem unbürokratischer werden. Vieles hatten wir in der Region bereits umgesetzt, wie die Lernförderung ohne akute Versetzungsgefährdung. Gut, dass jetzt alle Anspruchsberechtigten davon profitieren“, so Thomas Heidorn, Leiter des Fachbereichs Soziales der Region. „Für die Familien bedeuten diese Veränderung auch, dass sie sich nicht mehr bei jedem Schulausflug mit der Schule in Verbindung setzen und ihren Bedarf anmelden müssen. Damit entfällt die von vielen empfundene Stigmatisierung“, ergänzt BuT-Teamleiter Florian Schmidt. Neu in Niedersachsen ist außerdem, dass die Kosten für Schulbücher übernommen werden, wenn die Familien Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden. Dazu gehören Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen, mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Schülerbeförderung, die Lernförderung, das Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Teilhabeleistungen (z.B. Vereine, Kultur, Freizeitaktivitäten) und die 150-Euro-Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen. Hierfür kann ein Antrag im Jobcenter gestellt werden. Auskünfte gibt die Region Hannover im BuT-Servicebüro in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 37, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 17 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.

Foto: Region Hannover /S. Wendt