Stadtrat appelliert, Kinder zu Hause zu betreuen
BARSINGHAUSEN (red). Die Kindertagesstätten in Barsinghausen bleiben ab dem kommenden Montag, 11. Januar, geschlossen. Nach den Worten des Ersten Stadtrates Dr. Thomas Wolf wird lediglich eine Notgruppenbetreuung geben. „Die Minimierung der Kontakte hat jetzt grundsätzlich Priorität“, nennt er das Ziel der von der Landesregierung angekündigte Maßnahme. Daher appelliere er an die Mütter und Väter, ihren Nachwuchs, „wenn es irgendwie möglich ist, in den eigenen vier Wänden zu betreuen“, so der Erste Stadtrat weiter. Zugleich rief die Eltern von Kindern, die Kindertagespflegepersonen betreut werden dazu auf, ihren Nachwuchs ebenfalls zu Hause zu betreuen. Der neuen Corona-Verordnung zufolge haben deshalb auch nur Mädchen und Jungen Anspruch auf einen Platz in einer der Notgruppen, die ab Sommer schulpflichtig sind, einen Sprachförderbedarf haben oder deren Eltern in einer betriebsnotwendigen Stellung in einem Betrieb von allgemeinem öffentlichen Interesse arbeiten. „Aus unserer Sicht ist es äußerst unglücklich, dass die Landesregierung den Kommunen bisher keine Informationen darüber gegeben hat, wie wir dieses letztgenannte Kriterium auszulegen haben und was darunter zu verstehen ist. Dadurch ist auf allen Seiten eine große Verunsicherung entstanden“, übt Dr. Thomas Wolf deutliche Kritik am Vorgehen des Landes. Die Eltern müssen ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wie es am Montag mit der Betreuung der Kinder weitergeht – „und das bereits vor dem Wochenende“, wie Dr. Thomas Wolf unterstrich. Um so viel Transparenz wie möglich zu schaffen und Unsicherheiten bei den Müttern und Vätern zu nehmen, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Barsinghäuser Kinderbetreuungsamtes unter notbetreuung@stadt-barsinghausen.de eine spezielle E-Mail-Adresse eingerichtet. „Eltern, die Fragen zur Notgruppenbetreuung haben oder ihren Nachwuchs dafür anmelden wollen, müssen uns darüber den Namen des Kindes, die besuchte Einrichtung sowie ihre Kontaktdaten und eine Arbeitgeberbescheinigung zuschicken. In dieser Bescheinigung muss angegeben sein, dass die Mütter und Väter in einer ,betriebsnotwendigen Stellung in einem Betrieb von allgemeinem öffentlichen Interesse arbeiten“, sagt die stellvertretende Leiterin des Kinderbetreuungsamtes Jasmin Duhnsen. Sollte eine solche Erklärung noch nicht vorliegen, reiche es aus, wenn die Eltern Angaben über ihren Arbeitgeber und die dort ausgeübte Tätigkeit machen. „Der Beleg ist dann schnellstmöglich nachzureichen“, erklärt Jasmin Duhnsen. „Außerdem müssen uns die Mütter und Väter in der E-Mail auch die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mitteilen.“ Sie und ihre Kolleginnen und Kollegen werden dann den Antrag schnellstmöglich prüfen und die Eltern darüber informieren, ob ein Anspruch auf eine Notgruppenbetreuung besteht. Sobald Klarheit über die von der Ausnahmeregelung erfassten Berufsgruppen besteht, wird die Stadtverwaltung auf der Homepage ein Formular freischalten, das für den Antrag auf Notgruppenbetreuung genutzt werden soll. „Solange wir diese Funktion auf der Webseite noch nicht freigeschaltet haben, reicht die formlose E-Mail an die Adresse notbetreuung@stadt-barsinghausen.de aus“, stellt die stellvertretende Amtsleiterin klar. Nach den Worten des Ersten Stadtrates kann die Stadtverwaltung bisher noch keine Angaben zum Umfang der Notbetreuung machen. „Leider hat uns die Landesregierung nicht mitgeteilt, welcher zeitliche Rahmen darüber abgedeckt werden soll. Fest steht aber, dass unsere Kolleginnen und Kollegen am Montag auf jeden Fall in den Einrichtungen sein werden, damit wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.“ Zugleich weist er darauf hin, dass es die Mädchen und Jungen in der Notgruppenbetreuung kein Mittagessen bekommen werden. „Dies wäre für uns nicht darstellbar gewesen, weil wir derzeit den Bedarf noch gar nicht abschätzen können.“ Die Eltern müssen ihrem Nachwuchs also ausreichend Verpflegung mitgeben, sagt Dr. Thomas Wolf. Angesichts dessen, dass durch die Maßnahmen der Landesregierung die Kontakte weiter minimiert werden sollen, wird es in den Notgruppen kein sogenanntes Platzsharing geben. „Wir werden wie im Frühjahr feste Gruppen haben, denen feste Räume in der jeweiligen Einrichtung zugeordnet sind“, betont Jasmin Duhnsen. „Von den Eltern, die ab Montag ihren Nachwuchs in den eigenen vier Wänden betreuen, werden wir natürlich keine Beiträge für die Kinderbetreuung erheben“, stellt der Erste Stadtrat klar. Die Plätze in den Notgruppen sind nach Angaben von Dr. Thomas Wolf hingegen beitragspflichtig.
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