Kita‐Notbetreuung: Bürgermeister üben scharfe Kritik an Vorgaben des Landes

BARSINGHAUSEN/REGION (red).

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Calenberger Landes weisen gemeinsam darauf hin, dass eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten zunächst bei den jeweiligen Stadt‐ bzw. Gemeindeverwaltungen beantragt werden muss. Nur wenn dieser Antrag positiv geprüft worden ist, dürfen die Kinder in die jeweilige Kindertagesstätte gebracht werden. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ramona Schumann (Pattensen) , Christian Springfeld (Springe), Stephanie Harms (Ronnenberg), Christoph Meineke (Wennigsen), Cord Mittendorf (Gehrden) und Marc Lahmann (Barsinghausen) weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern aufgrund der geänderten Verordnungslage in keinem Fall am kommenden Montag, 20. April , mit ihren Kindern in die Kindertagesstätten fahren dürfen, um die Notbetreuung zu beanspruchen. Gleichzeitig kritisieren die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Kultusministerium scharf für die kurzfristige Änderung der Notbetreuung, ohne dass die Kommunalen Spitzenverbände entsprechend beteiligt worden sind. „Eine Verordnung am Freitagnachmittag zu erlassen und den Kommunen am Abend zur Verfügung zu stellen, die bereits ab Montag Wirkung entfaltet, entspricht keinem partnerschaftlichen Umgang zwischen Land und Kommunen “, so die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in einer gemeinsamen Pressemitteilung . Darüber hinaus ist es weder den Eltern noch den Kommunen gegenüber fair, dass das Land hier mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet. Mit diesen kann letztendlich niemand sicher bestimmen, wer nun einen Anspruch auf Notbetreuung hat und wer nicht. „Dies ist vor dem Hintergrund der immer noch notwendigen Eindämmung des Corona‐Virus und der Belastungen, die die Eltern heute aufgrund der besonderen Situation ausgesetzt sind, völlig unangemessen “, so Schumann, Springfeld, Mittendorf, Harms, Meineke und Lahmann. Zudem kritisieren sie die derzeit geltenden Regelungen zu den Gruppengrößen. In den Kindertagesstätten ist diese auf fünf Kinder begrenzt. „Wir haben nur begrenzte Räumlichkeiten und können aus dem Stand keine Einrichtung einer Vielzahl an Kleingruppen in den bestehenden Einrichtungen leisten“, so die Rathausspitzen. Zur Schulbetreuung: „Geradezu lächerlich macht sich das Kultusministerium damit, dass es die Notbetreuungszeit in Schulen auf 8 Uhr bis 13 Uhr begrenzt“, erklären die Hauptverwaltungsbeamten. Hier orientiert sich das Kultusministerien offensichtlich nicht am Bedarf der Eltern, die eine Notbetreuung benötigen. Gerade in der Krise müssten die notwendigen Berufszweige aufrecht erhalten werden. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister appellieren daher, den Ganztagsbetrieb zum Beispiel für Kinder von medizinischem oder Pflegepersonal zu gewährleisten .