Kurz und bündig: Diese Corona-Regeln gelten jetzt bis zum 15. Januar

REGION HANNOVER (red).

Unabhängig von Inzidenzen gilt in Niedersachsen im angegebenen Zeitraum die Warnstufe drei mit folgenden Verschärfungen: 

  • Private Zusammenkünfte / Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind vom 24. bis 26. Dezember sowohl drinnen als auch draußen nur zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind (2G+). Maximal erlaubt sind dann 25 Personen drinnen, 50 Personen draußen. Kinder werden mitgerechnet.
  • Vom 27. Dezember an sind im Innenbereich nur noch Treffen mit maximal 10 Personen erlaubt, die alle entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
  • Bei Ungeimpften gilt während des gesamten Zeitraums die Kontaktbeschränkung: ein Haushalt plus maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Tanzveranstaltungen sind verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
  • Weihnachtsmärkte müssen schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken.
  • Es gilt ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel (Raketen, Böller etc.), Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen oder entsprechende Artikel für Kinder sind zugelassen.