Kurz und übersichtlich: Ab heute gelten die verschärften Corona-Regeln

REGION (red).

Die Region Hannover hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der ab dem heutigen 12. November nur noch genesene und geimpfte Menschen Zutritt zu zahlreichen öffentlichen Bereichen in Hannover und den umliegenden Kommunen erhalten. Demnach erhalten ab dem 12. November nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu geschlossenen Räumen in:

  • der Gastronomie, in Diskotheken, Clubs und Bars,
  • in Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen,
  • in Museen, Kinos, Theater und ähnlichen Betrieben
  • sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks.

Davon ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahre sowie Erwachsene mit einer Kontra-Indikation. Letztere müssen jedoch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Überblick: Regeln für die Region Hannover ab 12. November 2021

Änderungen sind kursiv gesetzt

Masken

  • Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (in der Regel medizinische Maske) in Geschäften, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern/Clubs/Bars (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
  • In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske ablegen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.
  • Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.

3G-Regel 

  • Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.

2G 

  • Zutritt nur für Genesene und Geimpfte (2G), es entfallen Abstands- und Maskenpflicht.

Testpflicht

  • Für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht.
  • In Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen.

Einreise

  • Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Treffen und private Feiern

  • Es gibt keine Beschränkung bei der Personenzahl oder der Haushalte.
  • Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen die Kontaktdaten erhoben werden und es gilt die 2G-Regel.

Gastronomie inkl. Bars

  • Es gilt die 2G-Regel

Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars

  • Es gilt die 2G-Regel.

Einkaufen

  • Der Handel ist geöffnet, in Geschäften, auf Messen und Spezialmärkten ist eine Maske zu tragen.

Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen

  • Es ist eine medizinische Masken zu tragen, es gilt 3G.

Kultur/Freizeit

  • Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 2G-Regel.
  • Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel.

Sport/Schwimmen

  • Sportanlagen sind geöffnet, 2G-Regel in geschlossenen Räumen.
  • Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt 2G.

Schulen

  • Drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
  • In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Tourismus

  • Test bei Anreise sowie zwei Mal die Woche, sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern. So gilt beispielsweise bei Konzerten von Hannover Concerts seit dem 8. Oktober generell die 2G-Regel.