Landtag hebt Altersgrenze für Einsatzkräfte der Feuerwehren auf 67 Jahre an

LAND/REGION/BARSINGHAUSEN (ta).

Der Niedersächsische Landtag hat heute die Altersgrenze für Aktive der Feuerwehren von 63 auf 67 Jahren angehoben. Über den Schritt hatte es jahrelange Diskussionen auch innerhalb der Feuerwehrverbände gegeben. Nun wurde das Brandschutzgesetz entsprechend angepasst. Mit der Anhebung der Altersgrenze sollen insbesondere Feuerwehren im ländlichen Raum unterstützt werden, die so auf zahlenmäßig mehr Einsatzkräfte zurückgreifen können.