REGION/NIEDERSACHSEN (red).
Das Thema „Ausbau der Windkraft“ sorgt für Unruhe – nicht nur in den betroffenen Kommunen. Niedersachsen muss das „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung umsetzen und 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft ausweisen; das ist doppelt so viel wie bisher vorgesehen. Der Landesbauernverband zeigt sich besorgt wegen der damit verbundenen tausenden Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die voraussichtlich in „Kompensationsflächen“ unterschiedlicher Art umgewandelt werden müssen. Hinzu komme der notwendige Netzausbau, gibt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zu bedenken. Das Landvolk bietet an, die notwendige Kompensation in den Landkreisen mitzugestalten, möglichst ohne zu viel Fläche zur Produktion von Nahrungsmitteln zu verlieren. „Wer den Ausbau der Windkraft trägt, und das sind vor allem die Menschen im ländlichen Raum, sollte von einer regionalen Wertschöpfung ausgehen können“, sagt Hennies. „Unsere Landvolk-Kreisverbände haben die Erfahrung vor Ort; wir können Eigentümer einbinden und Projekte bündeln.“ Hennies warnt vor Investoren, die nur schnellen Profit generieren wollen: „Wir favorisieren Bürgerwindparks, die der Bevölkerung auf dem Land einen langfristigen Nutzen bringen.“
Das Land Niedersachsen hat die neuen Ausbau-Vorgaben jetzt bekannt gegeben. In einem „Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz“ sollen dann noch für das Bundesland die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, rechtsverbindlich festgelegt werden. Die Landkreise werden verpflichtet, über die Regionalplanung deutlich mehr Windenergieflächen als bisher vorzuhalten. 7,2 Prozent der Landesfläche wären als Windenergie-Standorte geeignet, so die Landesregierung. Die EU und die Bundesregierung planen mit den sogenannten „Go-To-Areas“ in den jetzt auszuwählenden Windvorranggebieten ein beschleunigtes und vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Hennies begrüßt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen künftig stärker vom Ausbau der Erneuerbaren Energien profitieren können. Die gesetzlichen Vorgaben sollen sowohl für Windenergie- als auch für große Freiflächenphotovoltaik-Anlagen gelten. „Bis zum Erreichen der Ausbauziele ist aber noch viel Arbeit und Abstimmung nötig“, ist der Landvolkpräsident überzeugt.
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