Landwirtschaft und der Schutz von brütenden Wiesenvögeln müssen sich nicht ausschließen

REGION (red).

Die Bestände von Wiesen- und Brutvögeln sind seit vielen Jahren auf niedrigem Niveau. Um bessere Bedingungen für Kiebitz und Co. in der Landschaft zu gestalten, setzt das Landvolk Niedersachsen auf die verabredeten Maßnahmen des „Niedersächsischen Weges“ für eine an die Bedürfnisse der Vögel angepasste Grünlandbewirtschaftung. Wiesenbrüter legen ihre Eier gerne auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Weiden im von der Landwirtschaft geprägten Offenland. „Ihre Brutzeit im Frühjahr kollidiert aber mit der Zeit, in der wir Landwirte unsere Arbeit auf dem Grünland beginnen. Daher benötigen die Wiesenbrüter eine an ihre Bedürfnisse angepasste Bewirtschaftung, die aber für uns starke wirtschaftliche Nachteile bedeutet“, erklärt Klaus Borde, Vorsitzender des Landvolkkreisverbands Leer gegenüber dem Landvolk-Pressedienst. Borde selbst nimmt bereits seit fast zehn Jahren an Programmen zum Wiesenbrüterschutz teil und freut sich, dass der Kooperationsgedanke mit dem „Niedersächsischen Weg“ in den Vordergrund rückt. So sieht der „Niedersächsische Weg“ vor, in Wiesenvogelschutzgebieten den Landwirten auf mindestens 80 Prozent ihres Grünlands die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen zu ermöglichen. Zudem wird es für diese Gebiete aber auch gesetzliche Vorgaben geben, die – im Falle einer Nicht-Teilnahme der Landwirte und dem tatsächlichen Vorkommen von Wiesenbrütern – eine an die Bedürfnisse der Vögel angepasste Bewirtschaftung sicherstellen. Niedersachsen verpflichtet sich im Zuge dessen gesetzlich dazu, betroffenen Landwirten alle über das Fachrecht hinausgehenden Einschränkungen zugunsten des Artenschutzes angemessen finanziell auszugleichen.

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