BARSINGHAUSEN (red).
„Die Siedlergemeinschaft Hohenbostel – Bördedörfer e.V. beschäftigt sich schon länger mit dem Thema Südlink und den Stromtrassen. Auch unterstützt die Siedlergemeinschaft die Bürgeriniative Calenberger gegen Südlink. Wie verändert die Trassenführung die Immobilienpreise der betroffenen und angrenzenden Hausbesitzer? Es ist zu erwarten, dass die Immobilienpreise an den Trassen bis zu 60 % fallen, ja sogar in unmittelbarer Nähe der Trassen unverkäuflich werden. Wer kommt denn für den Schaden auf bzw. wer zahlt die ent sprechenden Summen für den Wertverlust? Hier gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, die Zahlungen werden auch über die EEG-Umlage abgewickelt. Hier heißt es im jeweiligen Landesgesetz: Der Nachteil des Grundstückseigentümer muss unabhängig von der gewählten Formulierung, ein wirtschaftlicher und messbarer, wenn auch nicht notwendig genau bezifferbarer Nachteil sein. Denn aus dem Prinzip der Entgeltlichkeit folgt, dass ein Nachteil geboten wird, der sich wirtschaftlich und nicht nur ideell auswirkt. Hiernach kann jeder betroffene Grundstückseigentümer, wenn er denn betroffen ist, die Ansprüche ableiten. Ob diese aus der EEG – Umlage oder direkte Forderungen an die Kommunen, Bundesland oder Bund richten, muss dann noch festgestellt werden. Hier muss noch angemerkt werden, dass an den Stromumrichtern und den Trassen nach gesetzlichen Vorschriften (TÜV) Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen, die zu einem hohen Ausfall führen. Während der Wartungsarbeiten kann kein Strom durchgeleitet werden und dieser Ausfall beziffert sich auf mehrere Hundert Stunden. Diesen Ausfall muss der Verbraucher ebenfalls über die EEG – Umlage bezahlen. Somit werden ein weiteresmal die Verbraucher zur Kasse gebeten. Diese Verträge hat das Wirtschaftsministerium abgeschlossen, deren Minister Herr Gabriel ist.“
Hans-Joachim Tilgner – stellv.Vors.d.SGM Hohenbostel
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