Leserbrief: „Kennt das Ordnungsamt Barsinghausen die eigenen Corona-Regeln nicht?“

BARSINGHAUSEN (red).

„Freitagvormittag, meine Frau und ich waren zu Besuch in Barsinghausen und schlenderten durch die Fußgängerzone. Natürlich mit Maske. Als der kleine Hunger kam, kauften wir uns jeweils ein belegtes Brötchen. Weil wir nicht im Stehen essen, setzten wir uns auf die öffentlichen Sitzplätze Ecke Marktstraße/Gurkenstraße/Breite Straße und ließen uns das Brötchen schmecken. Während wir aßen sprachen uns zwei Herren in blauen Westen an und wollten wissen, warum wir unsere Masken nicht tragen würden. „Na weil wir gerade essen“ war unsere Antwort. Die Herren vom Ordnungsamt teilten uns mit, dass wir gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen und deshalb mit einer Strafe aus Hannover rechnen müssten. Diese könne bis 150 Euro pro Person betragen. Irritiert fragten wir nach, wo man denn nachlesen könne, dass Essen und Trinken in der Fußgängerzone verboten sei.

Der Ordnungshüter verwies auf die Beschilderung am Eingang der Fußgängerzone und auf einen tagesaktuellen Zeitungsartikel, dazu aber später mehr. Die Beschilderung haben wir uns angesehen. Dort ist zwar das Tragen einer Maske abgebildet, aber vom Verbot bzgl. Essen und Trinken steht da nichts. Also später den PC angeworfen und die Homepage der Stadt Barsinghausen durchsucht. Auch hier nur Hinweise zur Maskenpflicht und wo sie gilt, aber keine Hinweis auf das Verbot zum Essen und Trinken. Zum Glück hatten wir uns noch eine Zeitung gekauft und konnten den Artikel finden. Hier stand es also schwarz auf weiß. „Die Polizei weist darauf hin, dass in den gekennzeichneten Bereichen, in denen das Tragen einer Maske Pflicht ist, das gleichzeitige Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet sind. Eine Ausnahme würde dann vorliegen, wenn die Person eine Sitzmöglichkeit hat“. Ups, wie war das? eine Ausnahme würde dann vorliegen, wenn die Person eine Sitzmöglichkeit hat. Das hatten wir ja, denn wir aßen im Sitzen. An dieser Stelle dachten wir noch, ok damit ist die Sachlage geklärt und der Vorwurf muss fallengelassen werden. Tja, Theorie und Praxis. Unsere ausführliche Mail an das Ordnungsamt Barsinghausen mit genau diesem Inhalt -inkl. besagtem Zeitungsartikel- erwirkte nur eine standardisierte Antwort, ohne auf irgendeinen der aufgeführten Punkte einzugehen. Man verwies darauf, dass wir uns später gegenüber Hannover noch äußern können. Das muss man sich bitte mal vorstellen. Wir werden eines Vergehens beschuldigt, was sich im Nachhinein und nachweislich als gar keins herausstellt. Man beruft sich auf Quellen, deren Inhalt augenscheinlich nicht vollumfänglich bekannt ist. Noch zu erwähnen ist, dass der kontrollierende Ordnungsamt-Mitarbeiter den Mindestabstand von 1,5m anfangs nicht einhielt. Erst nach Aufforderung meiner Frau setzte er einen großen Schritt zurück. Auch darauf wurde natürlich nicht eingegangen. Irgendwie drängt sich uns der Verdacht auf, kennen die vom Ordnungsamt Barsinghausen das eigene Regelwerk etwa nicht? Selbst das könnte ja passieren, besonders in diesen schwierigen Zeiten mit den sich ständig ändernden Regeln und Verordnungen. Es sind ja auch nur Menschen wie Du und ich. Aber nein, anstatt zu sagen „ok, da haben wir wohl einen Fehler gemacht“ und die Beschuldigung zurückzuziehen, straft uns das Amt durch Ignoranz aller Sachargumente ab. Auf eine Antwort warten wir noch immer. Deshalb unser Tipp: erstmal vor der eigenen Türe kehren, bevor man andere rügt. Und, redet mit uns. Hört auf das auszusitzen. Unter Bürgernähe und sozialer Kompetenz, die so eine Tätigkeit beinhaltet, hätten wir etwas mehr erwartet. Wir sind also gespannt, wie sich das weiter entwickelt und ob Recht haben auch Recht bekommen heißt.“

Melanie & Marco H. aus Gifhorn

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