BARSINGHAUSEN (red).
„Wie unschwer zu sehen ist, haben die Beschäftigten der BBI sowie einige Mitglieder der IGW mit mir gemeinsam seit heute morgen 8.00 Uhr ca. 100 Weihnachtsbäume am Thie und in der Innenstadt aufgestellt. Darüber hinaus ist heute nachmittag auch die gewerbliche Imbisshütte aufgebaut worden. Dass bedeutet eine hohe Anforderung an Logistik, Arbeitsaufwand und auch eine große Menge an Zubehör, Werkzeugen und ebenso schweren Hilfsmitteln. Nicht alles davon kann „einfach mal so am Thie“ deponiert werden, sondern wird nach und nach aus den Fahrzeugen herangezogen, da viele dieser Werkzeuge vom Gewicht her nicht leicht zu tragen sind. Aus diesem Grund habe ich heute mein Fahrzeug neben der Glück-Auf-Apotheke geparkt, dabei weder die Rettungsgasse versperrt, einem LKW oder einem PKW die Durchfahrt erschwert oder Fußgänger/innen behindert. Eine Parkscheibe in meinem Fahrzeug, die mit einer „Sonderparkerlaubnis IGW für die Zeit vom 15.11.2018 – 10.01.2019“ von der Stadt Barsinghausen, allerdings für die „Breite Straße“, ausgelegt wurde, hat mich um 16.05 Uhr aber auch nicht vor einem Verwarnungsgeld in Höhe von € 30,00 , zu zahlen an die Stadtkasse Barsinghausen, geschützt. Meinen Fehler sehe ich ein: Parken neben der Glück-Auf-Apotheke ist nicht die „Breite Straße“. Danke für soviel Fingerspitzengefühl. Da macht ehrenamtliche Tätigkeit so richtig Spaß!“
Ulla Völkner, Interessengemeinschaft Weihnachtsdorf Barsinghausen e. V., 1. Vorsitzende