BUND/NIEDERSACHSEN (ta).
Der harte Lockdown wird bis zum 7. März verlängert, darauf haben sich Bundesregierung und Länder in einer Videoschalte verständigt. Bundeskanzlerin Merkel betonte die Gefahr durch die Virus-Mutationen, daher sei die Phase bis Mitte März entscheidend für die weiteren Schritte. Die Einschränkungen seien ein mühsamer Weg, der Leben rette. Die Beschlüsse im Überblick:
- Die Schließung von Geschäften, die nicht für den täglichen Bedarf von Bedeutung sind, bleibt mindestens bis zum 7. März bestehen. Weitere Öffnungen im Geschäftsbereich sind erst ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert unter 35 von 100.000 Einwohnern vorgesehen.
- Frisöre dürfen schon ab dem 1. März unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes wieder öffnen.
- Die Bundesländer entscheiden selber, wann Kitas und Schulen in welcher Form wieder öffnen.
- Die Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes bleibt unverändert bestehen.
Foto: Bundesregierung / Kugler