Merkel: Exponentielles Infektionsgeschehen mit harten Maßnahmen in den Griff bekommen

Bundesregierung und Länderchefs haben Corona-Einschränkungen beginnend ab dem 2. November beschlossen

BUND/NIEDERSACHSEN (ta). Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben sich heute auf eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geeinigt. Die Einschränkungen sollen ab Montag, 2. November, in Kraft treten und gelten bundesweit. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, die Lage sei angesichts eines exponentiellen Wachstums bei den Infektionszahlen ernst. Man müsse jetzt das Funktionieren des Gesundheitssystems sicherstellen, daher seien eine Kraftanstrengung und harte Maßnahmen nötig. Wichtigstes Instrument sei die Reduzierung der sozialen Kontakte. Die Einschränkungen, die vorerst für vier Wochen gelten sollen, im Überblick:

  • Treffen von maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten zulässig
  • Verbot von Feiern im öffentlichen Raum und auf öffentlichen Plätzen
  • Aufforderung zum Verzicht auf private Reisen
  • Touristische Übernachtungen verboten
  • Gastronomiebetriebe und Bars werden geschlossen, der Außer-Haus-Verkauf bleibt erlaubt
  • Theater, Opern, Kinos und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen
  • Geöffnet bleiben Geschäfte des Einzelhandels
  • Schulen und Kitas bleiben geöffnet
  • Besuche in Seniorenheim bleiben erlaubt
  • Keine Zuschauer bei Sportveranstaltungen
  • Vereine und Unternehmen in Not sollen finanzielle Unterstützung erhalten
  • Die Wirtschaft soll am Laufen gehalten werden
  • Der Besuch von religiösen Veranstaltungen, wie Gottesdienste, bleibt erlaubt

Foto: Bundesregierung/Kugler