Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung: Landesministerium blockt Resolution des Barsinghäuser Rates ab

„Ausbau der Windenergie ist klimapolitisches Muss“

BARSINGHAUSEN (ta). Vor wenigen Monaten hatte der Rat der Stadt Barsinghausen eine Resolution an die Adresse der Landesregierung beschlossen. Ziel war eine Vergrößerung der verbindlichen Mindestabstände zwischen Wohnbebauungen und Windkraftanlagen im niedersächsischen Windenergieerlass festzuschreiben. Momentan gelten hier 400 Meter. Außerdem hatte der Rat eine Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen gefordert. In einem Schreiben von Mitte Juli hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nun mitgeteilt, dass der Ausbau der Windenergie wie auch der erneuerbaren Energien in Niedersachsen, in Deutschland und Europa nicht um seiner selbst willen geschehe, sondern ein klimapolitisches Muss sei, wenn man die katastrophalen Folgen des Klimawandels abwenden wolle. Dieser Verantwortung müsse sich die Politik auf allen Ebenen, und damit auch die Kommunen, stellen. Entscheidend für den Ausbau der Windenergie sei die Verfügbarkeit von entsprechenden Flächen, so das Ministerium weiter. Würden Tabuzonen um Wohnbebauungen deutlich vergrößert, würde dies die landesweite Potentialfläche für Windenergie erheblich schrumpfen lassen und käme de facto gar einem Stopp des Ausbaus der Windenergie gleich. Im niedersächsischen Energieerlass sei bewusst darauf verzichtet worden, die Berücksichtigung von bestimmten weichen Tabuzonen zu empfehlen, vielmehr seien es die Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionalverbünde, die die Forderungen nach größeren Mindestabständen planerisch ausgleichend bei konkreten Projekten wahrnehmen sollten. So könnten zwischen den lokalen Anliegen und dem Ziel des Ausbaus der Windenergie ausgewogenere Ergebnisse erzielt werden als mit landesweiten einheitlichen Vorgaben. Hintergrund der Resolution des Rates sind die Pläne zur Errichtung eines Windparks in der Feldmark zwischen Egestorf und Langreder. Hier klagt die Stadt gegen das Regionale Raumordnungsprogramm vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.