Modifizierte Luftverkehrsordnung bringt Veränderungen für Modellflieger mit sich

Insbesondere für Drohnen- und „wilde“ Flieger gelten ab sofort Einschränkungen

BARSINGHAUSEN (red). Am 7. April ist die veränderte Luftverkehrsordnung in Kraft getreten und bringt einige Änderungen für die Modellflieger mit sich. Monatelang haben die Modellfliegerverbände mit dem Bundesverkehrsministerium um Formulierungen gerungen und nun ist das Gesetzt in Kraft. Die Auswirkungen für die Modellflugvereine wie der MFG (mit amtlicher zugelassener Aufstiegserlaubnis) sind gering, schlimmer trifft es die nicht organisierten Modellflieger (auch Wildflieger genannt).

Sie müssen in Zukunft einen Kenntnisnachweis vorweisen, wenn sie außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen fliegen wollen. Die Drohnenflieger (eigentlich heißen sie hier Multikopter) dürfen in Zukunft immer nur noch 100 Meter hoch fliegen und müssen u.a. Wohngebiete oder Flughäfen meiden. Zusätzlich wurden zahlreiche Vorschriften verschärft oder verändert: Flugverbot über Wohngebieten, Kernkraftwerken, Flughäfen oder Menschenansammlungen. Um Verstöße besser verfolgen zu können, müssen alle Modellflugzeuge ab 250 Gramm Fluggewicht ein Namensschild des Besitzers tragen. Alle neuen Regeln findet man auf der Webseite der Modellfluggruppe Barsinghausen e.V. detaillierte aufgeführt. Dazu steht der Vorstand für Fragen auch von nicht organisierten Piloten gern zur Verfügung.

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