NABU Barsinghausen: So werden Blühstreifen und artenreiche Wegraine richtig angelegt

BARSINGHAUSEN (red).

Ein- und mehrjährige Blühstreifen werden auf Feldern angelegt, um das Artensterben besonders der Insekten und Vögel in den landwirtschaftlichen Flächen aufzuhalten. Die Länder und die EU fördern die Blühstreifen, dabei sind die Saatgutmischungen und die Bewirtschaftung der Flächen genau festgelegt. Gefördert werden auch ungespritzte Schonstreifen, die sich selbst begrünen können, so dass sich die standortheimischen Ackerwildkräuter, deren Samen noch im Boden sind, ungestört entwickeln können. Aus Sicht des NABU sollte von diesen Fördermöglichkeiten viel mehr Gebrauch gemacht werden. Es ist anzustreben, dass alle Ackerflächen zumindest an einer Seite Blüh- oder Schonstreifen haben. Nur so ist ein wirksamer Biotopverbund zu erreichen. Dabei sollte auch auf geförderten Blühflächen entgegen der bisherigen Praxis künftig nur noch Saatgut gebietsheimischer Pflanzen verwendet werden. Wegraine gehören zu den Flurstücken der Wege und sind keine landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wenn in Erwägung gezogen wird, ihre Artenvielfalt durch Ansaaten zu erhöhen, sollte zuvor eine botanische Bestandserfassung erfolgen. Einige Wegraine sind noch von Natur aus relativ artenreich. Diese können durch angepasste Pflege verbessert werden, jedoch sollte die vorhandene Vegetation nicht durch Bodenbearbeitung und Ansaaten zerstört werden.

Artenarme Wegraine kommen für eine Ansaat in Betracht. Dabei darf aber nur Regiosaatgut gebietsheimischer Arten verwendet werden. Die Verwendung der in der Landwirtschaft üblichen Blühmischungen mit einem hohen Anteil von Kulturpflanzen wie Phacelia oder Ringelblumen bzw. gebietsfremden Arten ist zumindest außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen in der freien Landschaft gemäß § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes seit dem 1. März 2020 ohne besondere Genehmigung unzulässig! Durch diese Bestimmung soll eine Verdrängung der heimischen Flora verhindert und sichergestellt werden, dass nur Pflanzen gefördert werden, die an die jeweiligen Standorte gut angepasst sind und den gebietstypischen Insektenarten bestmögliche Nahrungsgrundlagen bieten.

Wichtig ist die auch die richtige Behandlung der Wegraine. Die Artenvielfalt ist am größten, wenn die Pflege auf Teilflächen unterschiedlich erfolgt. Breite Wegraine mit wiesenartiger Vegetation sollten zweimal im Jahr gemäht und das Mähgut entfernt werden. Streifen oder Teilflächen sollten jeweils stehen bleiben, damit für die Tierwelt Refugien verbleiben (auch im Winter) und sich Kräuter aussäen können. Der erste Schnitt sorgt im Besonderen für den Entzug von Nährstoffen, die meist im Übermaß vorhanden sind und befreit später blühende Kräuter von der Konkurrenz hochwüchsiger Gräser. Im Boden nistende Wildbienen können in kurzrasigen, besonnten Bereichen ihre Nester graben. Schmale Säume sollteneinmal im Jahr wechselweise früh oder spät gemäht werden. Ein völliger Verzicht auf Mahd ist nicht sinnvoll, weil sich dann wenige konkurrenzstarke Pflanzenarten durchsetzen können (z.B. Land-Reitgras oder Brennnessel) und sich Gebüsche ausbreiten. Keinesfalls aber sollten alle Wegraine ganzflächig und gleichzeitig gemäht werden, weil dann schlagartig Nahrungsgrundlage und Deckung für viele Tierarten wegfallen würden. Das ist aber leider vielerorts gängige Praxis.

Foto: NABU / ta