Nach Ostern wird auch in Arztpraxen geimpft

NIEDERSACHSEN (red).

Ab dem kommenden Mittwoch (7. April) starten Niedersachsens Arztpraxen mit den Covid-19-Schutzimpfungen. Ein elementarer Baustein im Kampf gegen das Corona-Virus, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Neben zuverlässigen und konstant hohen Impfstofflieferungen durch den Bund brauchen wir die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, damit wir noch schneller mehr Menschen impfen können. Es ist gut, dass der Bund nun die Voraussetzungen geschaffen hat, damit die Impfungen in den Arztpraxen starten können.“ Da Impfstoff aktuell immer noch Mangelware ist, werden anfangs nur besonders gefährdete Personen geimpft, betont Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN): „Es werden zunächst nur wenige Impfdosen in den Praxen zur Verfügung stehen. Die Praxen werden den Impfstoff gemäß den Priorisierungsvorgaben des Bundes verimpfen. Wir bitten die Bevölkerung daher, von Anfragen in ihren Hausarztpraxen abzusehen. Die Praxen, die sich an den Coronaimpfungen beteiligen, werden von sich aus ihre impfberechtigten Patientinnen und Patienten ansprechen.“ Der Bund hat angekündigt, in den ersten zwei Wochen nach Ostern die Arztpraxen zunächst jeweils mit ca. 20 Impfdosen des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer zu versorgen. Später werden alle verfügbaren Impfstoff-Varianten an die Arztpraxen ausgeliefert. Stand heute wurden in Niedersachsen insgesamt 1.336.906 Impfungen durchgeführt. Pro Woche werden derzeit wöchentlich über 180.000 Impfdosen allein in den Impfzentren verimpft.

Serviceinformation: 

Nehmen alle Arztpraxen oder nur Hausarztpraxen teil? – Alle Arztpraxen können an den Impfungen teilnehmen. In der Startphase sollen aber vor allem Praxen impfen, die einen größeren Bestand an über 70jährigen Patienten haben.

Kann ich mich selber um einen Impftermin bei meinem Hausarzt kümmern? – Die Impfungen erfolgen zunächst ausschließlich auf Einladung durch die Praxen.

Kann ich mir den Impfstoff aussuchen? – Eine Auswahl des Impfstoffs ist nicht möglich. Wer mit einem bestimmten Impfstoff nicht geimpft werden möchte, kann die Impfung aber ablehnen. Allerdings muss diese Person solange warten bis der Bund eine freie Impfstoffwahl ermöglicht.

Halten sich die Ärzte an die vom Bund vorgegebene Priorisierung? – Ja. Die Ärztinnen und Ärzte halten an die vom Bund in der Bundesimpfverordnung vorgegebenen Priorisierungsgruppen.

Foto: Alexander Körner / Johanniter