Olaf v. Drachenfels hat zum Thema einen Leserbrief geschrieben
BARSINGHAUSEN (red). „Das Experiment, das Downhill-Fahren der Mountainbiker durch legale Trails im Deister in umweltverträglicher Weise zu kanalisieren, ist leider krachend gescheitert. Denn die Zahl der illegalen Trails hat dadurch nicht ab- sondern zugenommen. Warum ist leicht zu verstehen: Durch die stark beworbenen Trails wurde die Nachfrage so angeheizt, dass die Kapazität der legalen Trails nicht mehr ausreicht. Wer von weit her anreist und feststellt, dass auf diesen Trails kein Platz mehr ist, fährt nicht wieder unverrichteter Dinge nach Hause, sondern benutzt illegale Trails. Auch Mitglieder der „Deisterfreunde“ (diesen Vereinsnamen empfinde ich inzwischen als zynisch) benutzen regelmäßig illegale Trails. Das weiß ich aus Gesprächen mit Mountainbikern. Die Bestandsaufnahme der Region Hannover lässt daran zweifeln, dass die „Deisterfreunde“ verlässliche Vertragspartner sind.
Die angerichteten Schäden an Boden und Vegetation sind nach meiner Rechtsauffassung nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern Sachbeschädigungen im Sinne des Strafrechts, also Straftaten. Verwaltung und Polizei dürfen diese nicht weiter tolerieren, das gebieten die Grundsätze eines Rechtsstaats. Früher stand ich diesem Sport noch relativ tolerant gegenüber. Das hat sich durch das uneinsichtige Verhalten der Mountainbiker grundlegend geändert. Die Forderung nach 25-30 weiteren legalen Trails ist völlig unrealistisch. Vorstellbar wären maximal ca. 10, doch wozu? Illegale Trails würden weiterhin entstehen und genutzt werden. Politik und Verwaltung müssen sich die Frage stellen, ob sie einen Sport fördern wollen, der mit Naturzerstörung und dem Risiko schwerster Verletzungen verbunden ist. Falls ja: Grundlage für eine ordnungsgemäße Ermittlung von einigermaßen sozial- und umweltverträglichen Trassen müssten detaillierte Arten- und Biotoperfassungen sowie Bestandsaufnahmen der Erholungsansprüche und möglichen Gefährdungen Anderer sein. Aus Sicht des Naturschutzes steht mindestens fest: Das europäische FFH-Schutzgebiet im südlichen Deister und andere Waldschutzgebiete im Landeswald, geschützte Biotope wie z.B. Felshänge und Quellbereiche, Lebensräume streng geschützter Arten und alle naturnahen Laubwälder müssen für derartige Aktivitäten tabu sein. Jede Schädigung der Natur müsste nach Naturschutzrecht durch Geldzahlungen oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Für die Vorbereitung weiterer Trails wäre so für Kartierungen, Planungen und Kompensation wahrscheinlich mit Kosten von mehr als 100.000 € zu rechnen, die nach dem Verursacherprinzip von den „Deisterfreunden“ zu tragen wären. Damit wäre noch nicht die Frage geklärt, ob Waldbesitzende dieser Nutzung überhaupt zustimmen würden.“
Dr. Olaf v. Drachenfels, Barsinghausen
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