Neue Corona-Regelungen: Ordnungsamt der Stadt verstärkt die Kontrollen

BARSINGHAUSEN (red).

Bürgermeister Henning Schünhof informiert.

„Angesichts der steigenden Inzidenzwerte in Barsinghausen wie in der gesamten Region Hannover werden wir unsere Kontrollen mit Blick auf die Einhaltung der Corona-Regelungen wieder verstärken“, sagt Barsinghausens Bürgermeister Henning Schünhof. Dieses Vorgehen sei auch deshalb geboten, weil das Land eine neue Corona-Verordnung und die Regionsverwaltung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen haben, so der Verwaltungschef weiter. „Ein wesentlicher Teil dieser Vorschriften sind Zugangsbeschränkungen, deren Einhaltung wir insbesondere zum Start sicherstellen wollen – auch um die Bürgerinnen und Bürger für die aktuelle Entwicklung zu sensibilisieren.“ Daher sollen die Besuche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch einen präventiven Charakter haben, „wobei die Kolleginnen und Kollegen bei wiederholten Verstößen und fehlender Einsicht natürlich auch konsequent dagegen vorgehen werden“, unterstreicht er. Ab heute müssen unter anderem in Gastronomiebetrieben, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars die Gäste die sogenannte 2-G-Regel erfüllen, also geimpft oder in den vergangenen sechs Monaten von einer Corona-Infektion genesen sein. „Diese Regelungen gelten auch für Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen sowie Spaßbäder, Thermen, Saunen“, ergänzt der Bürgermeister. Auch in Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen sowie Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestelle müssen die Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind davon im Gastronomiebereich unter anderem der Außer-Haus-Verkauf und Lieferservices und im kulturellen Bereich Büchereien und Bibliotheken. „Zudem gelten die Zutrittsbeschränken auch nicht für die Räume der Tafel“, zählt Henning Schünhof auf.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, fallen nicht unter die jetzt in Kraft getretenen Einschränkungen. „Wichtig ist aber, dass die Personengruppe mit der Gefahr einer medizinischen Kontraindikation ein ärztliches Attest darüber sowie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen können“, betont der Bürgermeister. „Wenn Angestellte in den Betrieben die 2-G-Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen auch diese täglich einen neuen negativen Test vorlegen und eine FFP-2-Maske tragen, wenn bei der Dienstleistung der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“ Nach den Worten von Barsinghausens Verwaltungschef sollen die Kontrollen in regelmäßigen, engen Abständen und zugleich schwerpunktorientiert durchgeführt werden. „Wir wissen, dass sich fast alle Gewerbetreibende bisher an die Regelungen gehalten haben und dies auch bei der jetzt verschärften Allgemeinverfügung und Corona-Verordnung so handhaben werden“, macht der Bürgermeister deutlich. Gleichwohl hätten seine Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit festgestellt, dass sich einige wenige Betriebe wiederholt nicht an die Vorgaben gehalten hätten. „In der Gesamtbetrachtung sind dies aber zum Glück nur Randerscheinungen gewesen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leider eine Menge Arbeit bereitet haben.“

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