Zuständig für die Umsetzung ist die Region Hannover
NIEDERSACHSEN/REGION (red). Wie bereits bekannt dürfen sich ab den 10. Januar nur noch ein Haushalt sowie eine weitere Person treffen – unabhängig vom Alter der Kinder. Bei getrennt lebenden Eltern werden die Kinder zu beiden Haushalten gezählt. Ausnahmen gibt es darüber hinaus für Begleitpersonen von Behinderten und Pflegebedürftigen sowie den Transport zusätzlicher Kinder zu Kitas und Schulen. Auch für Beerdigungen gilt die 1+1-Regel nicht. Landkreise und kreisfreie Städte können Betretungsverbote für öffentliche Plätze aussprechen. Bei einer Inzidenz von mehr als 200 müssen die Behörden prüfen, ob der Bewegungsradius der Einwohner auf 15 Kilometer eingeschränkt werden muss, automatisch erfolgt dies jedoch nicht. Neu ist eine sogenannte Zwei-Test-Verpflichtung bei Einreisen aus Risikogebieten. Hier muss nun unmittelbar nach der Einreise ein Test gemacht werden. Es gilt eine Quarantänepflicht von 10 Tagen, die durch einen negativen Test nach frühestens fünf Tagen verkürzt werden kann.
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