BARSINGHAUSEN (red).
Die Stadt Barsinghausen sucht zehn Schülerinnen und Schüler, die im Sommer ihre Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten beginnen und ihre Praxismodule in einer der städtischen Einrichtungen in der Deisterstadt absolvieren möchten. „Diese Phasen haben bei einer Ausbildung in Vollzeit einen Umfang von 840 Stunden. Als eine der wenigen Kommunen im Umland zahlen wir den jungen Kolleginnen und Kollegen eine Vergütung von 9,35 Euro pro Stunde“, sagt Claudius Reich, Leiter des Kinderbetreuungsamtes. Bürgermeister Marc Lahmann zufolge ist diese Vergütung nach Mindestlohnstandards bei vielen Kommunen keineswegs selbstverständlich. „Wir sind der Auffassung, dass eine gute Arbeit auch entsprechend finanziell vergütet werden soll“, betont der Rathauschef. Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Stadt ist der Nachweis, dass die Interessierten einen Schulplatz nachweisen können. „Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden“, ergänzt der Amtsleiter. Für das Ausbildungsjahr 2021/2022 plant die Stadt sogar, die Zahl der Plätze auf 20 zu erhöhen. Einsatzorte für die Nachwuchskräfte können in allen städtischen Einrichtungen sein. „Wir wollen dadurch bei der Verteilung der Auszubildenden auf die einzelnen Kindergärten auch auf deren Wünsche eingehen können“, erklärt Reich. „Wir haben bereits elf Einrichtungen und bis Ende des Jahres wird die Zahl auf 17 wachsen, sodass wir angesichts des demografischen Wandels einen steigenden Bedarf an gut qualifizierten und motivierten sozialpädagogischen Assistenten haben“, führt der Bürgermeister weiter aus. Aufgrund dessen wollen die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung so früh wie möglich die Nachwuchskräfte von der Stadt als Arbeitgeber überzeugen. „Eine gute Bezahlung ist aus unserer Sicht dafür ein wichtiger Baustein. Wenn es uns gelingt, die Auszubildenden auch mit anderen Faktoren wie einem guten Arbeitsklima, tollen Teams und einer vielfältigen Unterstützung auf dem Weg in den Beruf von uns zu überzeugen, bin ich mir sicher, dass wir sie als künftige Kolleginnen und Kollegen für uns gewinnen können, so Reich weiter. Die finanziellen Mittel für die Vergütung der Auszubildenden zur pädagogischen Fachkraft stammen aus der „Richtlinie Qualität“ des Landes Niedersachsen, die das Kinderbetreuungsamt extra für diesen Zweck eingeworben hatte.
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