Neuer Mietspiegel für Barsinghausen ist da

Mit Wirkung vom 1. Februar stellt die Stadt den Mietspiegel in einer Broschüre vor

BARSINGHAUSEN (red).  Zweck dieses Mietspiegels ist es, Transparenz auf dem hiesigen Wohnungsmarkt herbei zu führen. Mit dem vorliegenden Ergebnis ist es möglich, sich als Mieterin oder Mieter bzw. auch als Vermieterin oder Vermieter über die ortsübliche Miete auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu informieren. Er dient damit als Orientierungshilfe für alle beteiligten Mietvertragsparteien. Mietspiegel leisten einen wesentlichen Beitrag, um ggf. langwierige Auseinandersetzungen um die zulässige Miethöhe zu vermeiden. Sollte es trotzdem zu einem Rechtsstreit kommen, werden qualifizierte Mietspiegel von Gerichten zur Urteilsfindung herangezogen. Der nun vorliegende Mietspiegel für das Jahr 2017 hat Gültigkeit ab dem 1. Februar.