Neues Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Höhe von 3,5 Millionen Euro

NIEDERSACHSEN (red).

In Niedersachsen stehen jetzt für Kultureinrichtungen und Kulturvereine weitere 3,5 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung. Denn sie hat die Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Im November 2020 wurden sie ein zweites Mal geschlossen, über mehrere Monate konnten keine Veranstaltungen stattfinden, die Einnahmen blieben aus. Aufgelaufene finanzielle Verpflichtungen der Kultureinrichtungen können – trotz der aktuellen schrittweisen Öffnung – in vielen Fällen nicht mehr ausgeglichen werden. Deshalb hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein neues Corona-Sonderprogramm für Kultureinrichtungen und Kulturvereine aufgelegt. „Mit dem neuen Hilfsprogramm werden wir die finanziellen Schäden der vergangenen Monate abmildern. Wir wollen unsere niedersächsischen Kultureinrichtungen von den Lasten der Vergangenheit befreien, damit sie wieder den Raum haben, in die Zukunft planen können. Denn die aktuellen Entwicklungen geben Anlass zur Hoffnung“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. Das Programm wird vollständig über die Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen Kulturförderung abgewickelt. „Die Landschaften und Landschaftsverbände sind unverzichtbare Institutionen für die Kulturentwicklung in den niedersächsischen Regionen. Darüber hinaus sind sie ein verlässlicher Partner für das MWK Niedersachsen – das hat auch die hervorragende Zusammenarbeit in der Pandemie gezeigt“, so Thümler weiter. „Das Hilfsprogramm ist eine wichtige Stütze für den Neustart des vielfältigen kulturellen Lebens im Flächenland Niedersachsen“, erklärt Hermann Bröring, der Präsident der Emsländischen Landschaft und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen. Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Niedersachsen, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen, ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten, nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten und deren überwiegende Tätigkeit Bestandteil des Förderspektrums des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ist. Dazu gehören z.B.: Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren. Bezuschusst werden Zahlungsverpflichtungen für laufende Ausgaben (z.B. Personal, Betriebskosten, Miete), aber auch Ausgaben, die durch kurzfristige Absagen von Veranstaltungen entstanden sind. Dabei wird der Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 30.06.2021 berücksichtigt. Der Zuschuss pro Einrichtung beträgt maximal 50.000 Euro. Antragsstichtag ist der 15.09.2021. Die Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen.

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