Neues Gesetz soll Ausbildung und Qualität im Pflegebereich verbessern

Zusammen mit dem CDU-Landtagsabgeordneten, Max Matthiesen, trafen sich Vertreter örtlicher Anbieter jetzt zum dritten „Pflegegipfel“

IMG_9551BARSINGHAUSEN (ta). Zum nunmehr dritten Pflegegipfel trafen sich heute Vertreter von lokalen Pflegeeinrichtungen im Seniorensitz am Deister mit dem Landtagsabgeordneten, Max Matthiesen, und Referent Jörg Reuter-Radatz von der Abteilung Gesundheit und Pflege der Diakonie Niedersachsen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das neue Pflegeberufegesetz, das schon im Sommer in Kraft treten könnte und laut Matthiesen sowohl die Ausbildung als auch die Qualität der Pflegekräfte verbessern dürfte. Für die Barsinghäuser Einrichtungen und Anbieter sollte dies auch bedeuten, dass sich die Einstellung von neuem Personal erleichtern würde, wenn Erkenntnisse aus der Praxis in die Formulierung des Gesetzes einflössen. Obwohl zur Zeit private Interessensverbände massiv Front gegen die Gesetzesnovelle machen, sprachen sich alle beim Gipfel vertretenen Pflegeanbieter für die Neuerung aus. Noch erarbeitet werden muss eine begleitende Verordnung, die die Gewichtung des Pflegeteilbereichs während der maximal fünfjährigen Ausbildung regelt. Künftig würde sich die Bandbreite der erworbenen Kenntnisse über die Kranken- und Altenpflege bis hin zur Kinderkrankenpflege deutlich vergrößern. Die gemeinsame und praxisbezogene Ausbildung sollte somit auch den Pflegeberuf insgesamt attraktiver machen, weil so auch ein personeller Wechsel in einen anderen Teilbereich der Pflege ermöglicht werde, so Matthiesen. Für mehr finanzielle Gerechtigkeit unter den Pflegeeinrichtungen und Anbietern solle derweil zukünftig eine allgemeine Umlage sorgen, während Betriebe, die selber ausbildeten, bislang eher benachteiligt worden seien. Auch Jörg Reuter-Radatz betonte die vielfältigen Chancen, die mit der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes verbunden seien. Dies sei wichtig, um die Qualität in der Altenpflege erhalten zu können. Zudem würde das Gesetz dazu führen, dass Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege im häuslichen Bereich in Anspruch nehmen könnten, so Reuter-Radatz. In Arbeit sei zudem ein allgemein gültiger Tarifvertrag für Auszubildende. Zusätzliche Pflegekräfte würden vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen benötigt, daher könne das neue Gesetz helfen, die Herausforderungen zu meistern, war sich Matthiesen sicher.

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