Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen unerlaubten Entfernens verantworten
BANTORF (red). Am Freitag kam es gegen 13:10 Uhr zu einem Verkehrsunfall in der Straße Bantorfer Brink kurz vor dem Ortsausgang in Richtung B65. Ein 73-jähriger Barsinghäuser befuhr mit seinem Toyota den Bantorfer Brink in Richtung B65 als plötzlich ein 9 jähriges Kind aus bislang nicht bekannten Gründen auf die Fahrbahn geriet. Das Kind wurde vom PKW touchiert und dabei leicht verletzt. Der Fahrzeugführer und ein dahinter befindlicher Zeuge, der ebenfalls mit einem PKW unterwegs war, brachten das Kind zur Wohnanschrift der Eltern. Von dort aus wurde ein Rettungswagen zur Versorgung des Kindes gerufen. Der beteiligte Fahrzeugführer übergab dann dem Zeugen lediglich einen Zettel mit seinen Personalien und entfernte sich dann unerlaubt vom Ereignisort. Durch die eingesetzten Beamten wurde die Wohnanschrift des Fahrzeugführeres aufgesucht und diesem die Einleitung eines Strafverfahrens und Fahrlässiger Körperverletzung mitgeteilt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt.