NFV: Heinz Walter Lampe folgt auf Walter Fricke

NIEDERSACHSEN (red).

Das Foto zeigt (v.r.) Walter Fricke und seinen Nachfolger Heinz Walter Lampe.

Wachablösung beim 10. Verbandsjugendbeirat des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV): Der 57-Jährige Heinz Walter Lampe (Essen/Oldenburg) ist neuer Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses (VJA) des NFV und tritt damit die Nachfolge von Walter Fricke (Westoverledingen) an, der nach 18-jähriger Amtszeit den Vorsitz auf eigenen Wunsch abgab. Lampe, seit 2002 Spielleiter Juniorenfußball im VJA, setzte sich in einer geheimen Online-Wahl mit 28:14 Stimmen bei vier Enthaltungen gegen den Vorsitzenden des Nienburger Kreisjugendausschusses Markus Schenke (Petershagen) durch, der ebenfalls für den VJA-Vorsitz kandidiert hatte. Neu in den Verbandsjugendausschuss wurden Henning Niemann (Bissendorf), Carim Blötz (Nörten-Hardenberg) und Finn-Jasper Rutkowski (Uelzen) gewählt. Niemann tritt die Nachfolge von Heinz Walter Lampe als Juniorenspielleiter an, Blötz wird mit dem Zuständigkeitsbereich Qualifizierung/Talentförderung Nachfolger von Tim Schwabe und Rutkowski folgt als kooptiertes Mitglied Junge Generation auf Theresa Felschen (Gersten). Die Ergebnisse der Wahlen bedürfen einer Zustimmung durch den NFV-Verbandstag am 6. Februar 2021. Novum beim Verbandsjugendbeirat: Die Versammlung des Verbandsjugendausschusses mit den Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisjugendausschüsse fand erstmals aufgrund der Corona-Pandemie in digitaler Form statt. Auch NFV-Präsident Günter Distelrath nahm an der Online-Konferenz teil. Abschied nehmen hieß es für Walter Fricke. Der 67-jährige zweifache Familienvater führte den Verbandsjugendausschuss seit dem 21. Oktober 2002 fast genau seit 18 Jahren. Der pensionierte Leiter einer Grundschule ist damit nach Arnold Sauer (1947 bis 1968) der zweitdienstälteste Jugendobmann des Verbandes. Fricke trat aus eigenem Wunsch zurück, wird aber seine Ämter als Vorsitzender des DFB-Jugendausschusses (seit 2019) und als Vorsitzender des Jugendausschusses des Norddeutschen Fußball-Verbandes weiter bekleiden. Er unterstrich: „Die Arbeit mit den Jugendvertretern auf allen Ebenen hat mir immer sehr viel Spaß gemacht.“ „In Niedersachsen endet eine herausragende ehrenamtliche Karriere, die ihresgleichen sucht“, würdigte Günter Distelrath den scheidenden Verbandsjugendobmann. „Seit 1996, und damit seit nunmehr 24 Jahren, gehört Walter Fricke jenem Ausschuss an, von dem er heute Abschied nimmt. Es war gewiss keine einfache Zeit, denn die demografische Entwicklung und deren Folgen wurden in den 2000er-Jahren immer deutlicher. Walters Ausschuss hat zahlreiche Maßnahmen initiiert, um dagegen zu steuern“, erinnerte Distelrath und nannte Stichwörter wie die Liberalisierung der Jugendspielgemeinschaften, das Zweitspielrecht oder auch die Jugendfördervereine. Der Präsident hob aber auch Walter Frickes „herausragendes Engagement anlässlich des E-Jugend-Cups zu Gunsten der Deutschen Kinderkrebshilfe“ hervor. In seiner Amtszeit sei inzwischen eine Summe von über 400.000 Euro an die Kinderkrebshilfe gespendet worden. Und Distelrath versprach: „Wir werden Deine Verabschiedung auch noch einmal in einem nicht-virtuellen Rahmen vornehmen, wenn es denn die allgemeine Situation hergibt.“ Mit großer Mehrheit angenommen wurde ein Antrag des Verbandsjugendausschusses, der für die Jugendordnung eine Ergänzung des Paragraf 3 „Altersklasseneinteilung“ vorsieht. Demzufolge können auf Kreisebene pro Spiel bei einer Mannschaftsstärke von elf Spielern höchstens bis zu zwei Spieler und bei einer geringeren Mannschaftsstärke nur ein Spieler des jeweiligen jüngeren Jahrgangs der D- bis A-Junioren in der jeweils niedrigeren Altersklasse eingesetzt werden, sofern im eigenen Verein oder einer beteiligten Jugendspielgemeinschaft in der jeweiligen Altersklasse keine Mannschaft zum Spielbetrieb gemeldet ist. Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Kreisjugendausschuss einzureichen. Mannschaften, die Spieler der höheren Altersklassen einsetzen, bleibt der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse und das Erringen der Meisterschaft/Staffelsieges verwehrt. Spieler mit einem Zweitspielrecht für einen anderen Verein können in der jüngeren Altersklasse nicht eingesetzt werden. Der Jugendausschuss hatte seinen Antrag damit begründet, dass mit Hilfe der Ergänzung Überhangspieler in den Vereinen behalten werden und nicht mit Zweitspielrecht an andere Vereine „abgeschoben“ werden müssen. Zudem soll hierdurch auch ein Abwenden dieser Spieler vom Fußball verhindert werden. Zudem sprach sich der Verbandsjugendbeirat für eine Vereinheitlichung von Verwaltungskosten aus, die auch ins Ordnungsrecht des Verbandes übertragen werden sollte.

Foto: NFV